Am 13. November war genau ein halbes Jahr seit dem Inkrafttreten der ersten Kostenpflichtiger Inhalt Sozialen Erhaltungssatzung in Düsseldorf vergangen. Nach dieser Zeit hatte sich die Politik eine Evaluation gewünscht. Erste Informationen dazu gab es in der vergangenen Sitzung des Wohnungsausschusses.
Mit solchen Satzungen, wie sie in anderen Großstädten wie Berlin und Hamburg schon in Dutzenden Stadtgebieten gelten, sollen im Kern Luxussanierungen verhindert werden. Geplante Sanierungen müssen in dem Geltungsbereich genehmigt werden. Befürworter sehen in den Satzungen eine Möglichkeit, in angespannten Wohngebieten zumindest für ein bisschen Entlastung zu sorgen. Kritiker fürchten die zusätzliche Bürokratie für Eigentümer.
Bei der Vorstellung der ersten Erkenntnisse sprach Kai Fischer, Leiter des Stadtplanungsamts, die Bürokratie auch direkt an. „Es ist ein höherer Aufwand für die Eigentümer, das kann man auch nicht kleinreden“, sagte er. Gleichzeitig sei es das Ziel der Verwaltung, die Bürokratie auf „ein Minimum“ zu reduzieren, drei Mitarbeiterinnen sorgten dafür, dass „dynamisch und schnell auf Anfragen der Wohnungswirtschaft“ reagiert werde.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für einen positiven Bescheid liege derzeit bei 14 Tagen. Sieben Genehmigungen seien in dem halben Jahr in dem Gebiet erteilt worden, zwei würden voraussichtlich abgelehnt. Dabei sei es um Wohnraumerweiterungen gegangen, heißt es von der Verwaltung. Positiv beschieden wurden Maßnahmen wie Badsanierungen oder der Austausch von Türen und Fenstern.
Eine umfassendere und schriftliche Evaluation soll im Januar 2026 vorgelegt werden. Kai Fischer betonte allerdings auch, dass eine inhaltliche Bewertung der Erhaltungssatzung erst nach einem „deutlich längeren Zeitraum“ möglich sei. Erst dann könne anhand von Indikatoren wie Mieten und deren Veränderung sowie der Zusammensetzung der Bevölkerung überprüft werden, wie die Satzung wirke. Vorgesehen ist eine solche Evaluation nach fünf Jahren.