Auch vor Gericht gibt es Geständnisse, die diese Bezeichnung nicht verdienen. So sah sich die Vorsitzende Richterin der 21. Strafkammer am Landgericht am Dienstag dazu genötigt, dem Hauptangeklagten im Prozess wegen bandenmäßiger schwerer Zwangsprostitution (wir berichteten) und seinen Verteidigern eine kurze Denkpause aufzuerlegen.

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