Das Kirchengericht des Bistums Augsburg hat den früheren münsterischen Dompropst und Offizial Kurt Schulte in einem kirchlichen Strafverfahren freigesprochen. Das hat das Bistum Münster am Mittwoch (3. Dezember) mitgeteilt.

Gegen Schulte gab es Vorwürfe von grenzüberschreitendem, unangemessenem Verhalten. Eine solche Straftat habe er jedoch nicht begangen, heißt es in der Erläuterung des Kirchengerichts.

Bischof hat Schulte 2022 beurlaubt

Im Juni 2022 hat Münsters damaliger Bischof Dr. Felix Genn den Domprobst und Offizial Kurt Schulte beurlaubt, weil zuvor zwei Anzeigen gegen den damals 57-Jährigen eingegangen waren. Wie das Bistum Münsters damals berichtete, sei der Bischof mit der Freistellung einem Wunsch Schultes gefolgt.

Das Kirchengericht in Augsburg hat unabhängig vom Vorwurf des grenzüberschreitenden Verhaltens jedoch Strafen gegen Schulte ausgesprochen. Er habe „die Befugnisse seines Amtes und seiner Aufgabe als Dienstvorgesetzter gegenüber einer ihm unterstellten Person missbraucht“, heißt es in der Mitteilung des Bistums Münster. Schulte habe einer ihm unterstellten Person „über seinen dienstlichen E-Mail-Account unangemessene private Nachrichten“ zukommen lassen. Damit habe sich Schulte nach dem Urteil des Kirchengerichts strafbar gemacht.

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Das Gericht legte daher ein räumlich begrenztes Aufenthaltsverbot für Schulte zum Schutz der betroffenen Person fest. Zudem verbot das Gericht ihm für fünf Jahre, Ämter oder Aufgaben zu übernehmen, die mit einer Weisungsbefugnis gegenüber ihm unterstellten hauptamtlichen Mitarbeitenden ausgestattet wären. Weitere Auflagen für Schulte gibt es nicht.

Schulte wird Pastor im Landkreis Cloppenburg

Die Personalkonferenz des Bistums Münster hat zudem entschieden, dass Schulte ab dem 1. Januar 2026 als Pastor ohne Leitungsaufgaben in der Pfarrei St. Marien in Friesoythe im Landkreis Cloppenburg eingesetzt werden wird.

Nach der von Bischof Genn ausgesprochenen Beurlaubung im Juni 2022 hatte Schulte selbst dem Bischof im September 2022 den Verzicht auf die Ämter als Dompropst und Domkapitular angeboten und zudem um die Entpflichtung als Offizial gebeten. Dem Wunsch hat Genn entsprochen. Der Amtsverzicht hänge jedoch nicht mit den erhobenen Vorwürfen zusammen, teilte das Bistum in dem Zusammenhang damals mit.

Die Staatsanwaltschaft Münster hatte die Ermittlungen gegen Schulte bereits im Herbst 2023 eingestellt. Das kirchenrechtliche Strafverfahren gegen den heute 60-jährigen Schulte lief weiter und ist nun mit dem Urteil des Kirchengerichts Augsburg zu Ende gegangen.

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