Gefängnis statt Psychiatrie
Vater ersticht Sohn: Landgericht Bremen bestätigt Urteil
04.12.2025 – 11:50 UhrLesedauer: 1 Min.
Der Angeklagte (l) wird in Handschellen vor Prozessbeginn in den Gerichtssaal geführt: Der Mann wurde jetzt zu einer Haftstrafe verurteilt. (Quelle: Sina Schuldt/dpa)
Ein 49-jähriger Mann aus Bremen soll seinen Sohn getötet haben. Das Gericht hat ihn zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Ein 49-jähriger Mann aus Bremen ist wegen Mordes an seinem siebenjährigen Sohn zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Bremen entschied, den Angeklagten nicht in die Psychiatrie einzuweisen, da keine schwere psychische Erkrankung vorliegt. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass lediglich eine „narzisstische Persönlichkeitsakzentuierung“ festgestellt wurde, die eine Einweisung nicht rechtfertige.
Das ursprüngliche Urteil des Landgerichts Bremen aus dem Jahr 2024 wurde teilweise aufgehoben, da die Begründung zur verminderten Schuldfähigkeit nicht ausreichend war. Seit September 2025 verhandelte eine andere Schwurgerichtskammer erneut. Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da eine Revision möglich ist.
