Köln – Oliver Pocher hatte am Donnerstagvormittag nichts zu lachen. Der Comedian saß um 11.30 Uhr im Saal 36 des Amtsgerichts Köln auf der Anklagebank. In dem Strafprozess musste sich Pocher wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede verantworten.
Influencerin verklagte Komiker: Verfahren gegen Pocher eingestellt
Quelle: BILD04.12.2025
Hintergrund: Pocher soll am 27. April 2020 und am 1. Mai 2020 in zwei Videos seines Formates „Bildschirmkontrolle“ behauptet haben, dass sich die Influencerin Anne Wünsche Follower und positive Kommentare für ihre Social-Media-Beiträge erkauft habe – darunter 96.000 Herz-Emojis.
Pocher auf dem Gerichtsflur. Später im Saal wurden seine Personalien festgestellt. Auf die Fragen nach seiner deutschen Staatsangehörigkeit und seinem Status als geschieden antwortet Oli jeweils: „Absolut.“
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Oliver Pocher zu Scherzen aufgelegt
Oliver Pocher kam wenige Minuten vor Prozessbeginn in Begleitung seines Anwalts in Saal 2. Davor durchlief er den üblichen Securitycheck. Er trug einen grauen Anzug, wirkte entspannt – und war angesichts der vielen Zaungäste und Journalisten zu Scherzen aufgelegt. Sagte: „Ich denke, 600 Leute bei RTL sind bald weg.“ Damit spielte er auf den massiven Stellenabbau bei dem Fernsehsender an.
Pocher (r.) mit seinem Anwalt im Saal 2 des Amtsgerichts Köln. Zu Beginn war der Comedian zu Scherzen aufgelegt
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Dann wurde es ernst
Den Vorwurf der gekauften Kommentare fand Anne Wünsche damals nicht lustig. Für sie sei Pocher „zu weit gegangen“. In derselben Causa zog die Influencerin bereits vors Landgericht Hamburg. In dem Zivilprozess musste Pocher vor wenigen Tagen eine Schlappe gegen Wünsche einstecken. Laut Urteil darf er seine früheren Aussagen über die Influencerin zu angeblich gekauften Followern und Likes nicht wiederholen. Bei einem Verstoß müsste er ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zahlen.
Influencerin Anne Wünsche (34) klagte gegen Oliver Pocher
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Teil-Erfolg für Wünsche beim ersten Prozess
Der von Wünsche geltend gemachte Anspruch auf Schadenersatz wurde vom Hamburger Landgericht hingegen abgewiesen. Nach Ansicht der Richter reichen Pochers Aussagen dafür nicht aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien können innerhalb eines Monats Berufung einlegen.
Am heutigen Donnerstag folgte nun eine zweite Gerichtsverhandlung in derselben Sache. Pocher musste persönlich erscheinen, zitterte vor einer Verurteilung wegen übler Nachrede, bei der ihm eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe drohten.