Die von
US-Präsident Donald Trump nach Washington, D.C. entsandte Nationalgarde darf
vorerst in der US-Haupstadt bleiben. Ein Bundesberufungsgericht hob am
Donnerstag die Anweisung einer untergeordneten Richterin auf, nach der die US-Regierung
ihre Truppen in Kürze hätte abziehen müssen. Für Trump ist die jüngste
Entscheidung ein wichtiger Sieg im Rechtsstreit um die Stationierung von
Bundessoldaten in zahlreichen Städten.
Die Anweisung des
Berufungsgerichts stellt noch kein endgültiges Urteil dar. Sie ermöglicht Trump
aber vorerst den weiteren Einsatz von mehr als 2.000 Bundessoldaten in Washington.
Die Truppen sind
dort bereits seit dem Sommer stationiert. Der Einsatz sei nötig, behauptet die
Regierung, um die ausufernde Kriminalität in der Stadt unter Kontrolle zu bringen.
Kritiker sehen darin jedoch vielmehr eine Einschüchterungstaktik gegenüber
demokratisch regierten Städten. Nach einem Schusswaffenangriff auf zwei
Nationalgardisten Ende November erhöhte Trump die Zahl der Bundessoldaten in
der Hauptstadt um weitere 500.
Eine Richterin hatte den Einsatz ursprünglich als unrechtmäßig gewertet
Washingtons demokratischer
Staatsanwalt Brian Schwalb, hatte das Gericht nach den tödlichen Schüssen erneut
gedrängt, den bereits angeordneten Abzug der Truppen nicht aufzuhalten.
Letztlich aber entschied das Gericht zugunsten der Trump-Regierung. Damit ist die Einschätzung der untergeordneten Richterin Jia Cobb hinfällig, wonach die Nationalgardisten
bis zum 11. Dezember hätten abziehen müssen, weil Bundesbehörden mit dem
Einsatz ihre Befugnisse überschritten hätten.
© Lea Dohle
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Normalerweise
steht die Nationalgarde, eine Reserveeinheit des US-Militärs, unter dem Befehl
der Gouverneure der jeweiligen Bundesstaaten. In Ausnahmefällen kann jedoch der
Präsident das Kommando übernehmen. Da Washington, D. C. zu keinem Bundesstaat
gehört, gelten hier Sonderregeln.
Üblicherweise
werden Einheiten der Nationalgarde im Inland etwa bei Naturkatastrophen,
Unruhen oder anderen Notlagen eingesetzt. In der Vergangenheit nutzten
Präsidenten sie aber auch vereinzelt, um bestimmte Bundesgesetze durchzusetzen,
wenn bestimmte Bundesstaaten sich weigerten, dies zu tun, etwa im Fall von
Antisegregationsgesetzen in den 1950er-Jahren.
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