Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat am Freitag die Wohnungen von mehreren Eintracht-Anhängern durchsucht, die im März dieses Jahres ein beleidigendes Banner gezeigt haben sollen. Wie ein Sprecher der Behörde mitteilte, handelt es sich bei den Beschuldigten um drei Männer deutscher Staatsangehörigkeit im Alter von 23, 25 und 32 Jahren. Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden in Frankfurt, Wiesbaden sowie in den Kreisen Limburg-Weilburg und Groß-Gerau vollstreckt.
Den Angaben zufolge haben die Männer während des Fußballbundesligaspiels Eintracht Frankfurt gegen VfB Stuttgart am 29. März dieses Jahres vor der Nordwestkurve des Waldstadions ein Banner gezeigt mit dem Spruch: „Auch das beste Pferd im Stall wird eines Tages gefickt. Grüße an K.T.“
Fernzünder für Pyrotechnik sichergestellt
Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, soll sich „dieses in primitiv-ordinärer Weise bedrohende und beleidigende Banner“ gegen eine szenekundige Beamtin des Polizeipräsidiums Frankfurt gerichtet haben, die in den vergangenen Jahren immer wieder mit Ermittlungsverfahren gegen regelmäßige Besucher der Nordwestkurve befasst gewesen sei. Unter anderem ging es bei diesen Ermittlungen um die Ausschreitungen vom 25. November 2023.
Darüber hinaus soll der Dreiundzwanzigjährige einen erlaubnispflichtigen Böller gezündet haben, was bei einem der eingesetzten Ordner zu einem Knalltrauma geführt habe. Die bei der Plakataktion beteiligten, teilweise vermummten Beschuldigten, konnten anhand von Videoaufnahmen identifiziert werden. Bei den Durchsuchungen wurden unter anderem Datenträger und ein Fernzünder für Pyrotechnik sichergestellt.
Unterdessen teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass im Zusammenhang mit den Krawallen vom November 2023 inzwischen 71 Anklagen erhoben worden seien. Insgesamt wird gegen 125 Eintracht-Fans ermittelt. In 27 Verfahren hat das Amtsgericht Urteile gesprochen, zum Teil mit hohen Strafen. In weiteren 21 Verfahren stehen bis März 2026 die Hauptverhandlungen an. 15 der gesprochenen Urteile sind bereits rechtskräftig, in drei Verfahren wurde Berufung eingelegt.