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Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch kritisiert ein auf EU-Ebene diskutiertes Verbot von Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ oder „Tofu-Wurst“. Ein Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Pläne gegen EU-Recht verstoßen. Am Mittwoch gehen die Verhandlungen in die vielleicht letzte Runde.
Montag, 08. Dezember 2025, 09:05 Uhr
Theresa Kalmer (mit dpa)
Foodwatch sieht das geplante EU-Verbot für Begriffe wie „Veggie-Burger“ als rechtswidrig. Die Organisation geht mit einem Gutachten kurz vor einer wichtigen Verhandlungsrunde an die Öffentlichkeit.
Bildquelle: Mirco Moskopp
Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hält ein auf EU-Ebene diskutiertes Verbot von Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ oder „Tofu-Wurst“ für rechtswidrig. Dies geht aus einem Gutachten hervor, das die Organisation kurz vor einer wichtigen Verhandlungsrunde veröffentlichte.
Die vorgesehenen Verbote würden den Grundsätzen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) widersprechen, heißt es in dem Gutachten. Der Gerichtshof habe im Oktober 2024 festgestellt, dass Mitgliedstaaten Produktnamen nicht verbieten dürfen, ohne zuvor festzulegen, welche Bezeichnungen stattdessen zu verwenden sind. Das Gutachten beruft sich neben diesem Urteil auch auf die EU-Lebensmittelinformationsverordnung.
„Ein EU-Verbot von ,Tofuwürstchen‘ oder ,Seitanschnitzel‘ ist nicht nur unsinnig, sondern auch rechtswidrig“, zitierte Foodwatch seinen Geschäftsführer Chris Methmann in der Mitteilung. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) müsse das Vorhaben in Brüssel stoppen. Rainer hatte sich in der Vergangenheit bereits gegen das Verbot ausgesprochen.
Europäische Volkspartei brachte den Vorstoß ein
In dem Rechtsgutachten heißt es auch, dass die von französischen Abgeordneten der Europäischen Volkspartei geforderte Änderung von EU-Recht unklar und unverständlich sei. Unter anderem sollten Begriffe wie „Wurst“ und „Schnitzel“ der geforderten Rechtsänderung zufolge ausschließlich den essbaren Teilen der Tiere vorbehalten sein. Ein Schnitzel mit Panade dürfte demnach nicht als Schnitzel bezeichnet werden, so das Gutachten.
Das Mitte-Rechts-Bündnis Europäische Volkspartei, zu der auch CDU und CSU gehören, hatte den Vorstoß im EU-Parlament eingebracht. Deutsche Unionsabgeordnete stimmten mit wenigen Ausnahmen gegen ein Verbot – eine ausreichende Mehrheit gab es trotzdem. Begründet wird die Änderung damit, Verbraucher und Landwirte zu schützen. Am Mittwoch gehen die Verhandlungen zu dem geplanten Verbot in die vielleicht letzte Runde. Auch eine Mehrheit der EU-Staaten müsste dem Verbot zustimmen, damit die Vorgaben in Kraft treten können.