Braucht Frankfurt ein Kinder- und Jugendparlament? Es ist bei Weitem nicht das erste Mal, dass der Stadtverordnetenversammlung als der einzigen Vertretung der Bürger, in der tatsächlich über den Fortgang der Kommunalpolitik entschieden wird, weitere Runden zur Seite gestellt werden. 1972 kamen die Ortsbeiräte hinzu, 1973 der Seniorenbeirat, 1992 die Kommunale Ausländervertretung.

Die Ortsbeiräte haben ein reges Leben entwickelt, wiewohl die Stadtverordneten ihnen nie ernsthafte Kompetenzen zugebilligt haben. Der Seniorenbeirat wirkt eher im Hintergrund. Und die Ausländervertretung wird, weil sie meist mit sich selbst beschäftigt ist, kaum als Stimme der Migranten wahrgenommen.

Das Parlament suggeriert Kompetenzen, die nicht vorhanden sind

Diese durchwachsene Bilanz muss man kennen, wenn man sich mit dem neuesten Vorhaben befasst, nun auch Kinder und Jugendliche von zehn bis 18 Jahren in die Willensbildung einzubeziehen. Alle zwei Jahre stattfindende Wahlen, ein zentrales Gremium mit Geschäftsstelle und mehr als ein Dutzend weiterer Kinder- und Jugendräte in den Stadtteilen, ein Budget, eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro im Monat pro Kopf: Das Modell, das die Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag beschließen wird, spiegelt die Erwachsenenwelt und ist von der Lust am Regulieren heftig durchdrungen.

Doch es suggeriert damit Kompetenzen, die nicht im Ansatz vorhanden sind. Die Nachwuchspolitiker haben ein Antrags- und Anhörungsrecht in der Stadtverordnetenversammlung, damit hat es sich. Hat es sich zwangsläufig, denn allein die Stadtverordneten treffen die Entscheidungen. Schon der Name Kinder- und Jugendparlament ist eine Täuschung. Die Eigenschaft von Parlamenten ist es, Gesetze zu beschließen. Selbst die Stadtverordnetenversammlung ist keines, auch wenn oft vom Stadtparlament die Rede ist.

Es ist richtig, Jugendliche an die Demokratie heranzuführen, auch an demokratische Formen der Entscheidung. In Zeiten, in denen diese Staatsform infrage gestellt wird, ist das sogar wichtiger denn je. Nichts ist also gegen neue Beteiligungsformen einzuwenden. Die konkrete Frankfurter Lösung aber ist überspannt und wichtigtuerisch, sie suggeriert Macht, wo keine ist.

So birgt sie die große Gefahr, dass Kinder und Jugendliche enttäuscht werden, weil ihnen Erwachsene nicht folgen – mit guten Gründen oder nicht, aber mit der ihnen zustehenden Kompetenz. Es kommt immerhin noch darauf an, wie die Regeln gelebt werden. Wer Kindern und Jugendlichen Anhörungsrechte gibt, muss ihnen dann zumindest auch ernsthaft zuhören.