Die Auflagen für den Transport von Lebensmitteln sind hart. Da müssen Kühlketten eingehalten und Hygieneregeln beachtet werden, damit am Ende das Essen noch genießbar ist und ohne Zweifel verzehrt werden dürfen.

Eine Kontrolle auf der A2 bei Braunschweig hat deshalb einen brisanten Fall aufgedeckt.

A2 bei Braunschweig: Beamte stoppen Döner-Transport

Eine Kontrolle auf der A2 der Polizei Braunschweig hat einen ziemlich ekligen Transport aufgedeckt. Wie die Beamten am Freitagnachmittag berichteten, hatte diese Kontrolle bereits am Dienstag (2. Dezember) stattgefunden.

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Demnach waren zwei türkisch stämmige junge Männer mit einem polnischen Kühltransporter von Berlin nach Hannover unterwegs und hatten gleich 36 Dönerfleischspieße an Bord, schreiben die Beamten vom Hauptzollamt. „Zu Beginn der Kontrolle betrug die Temperatur im Kühlraum laut der digitalen Anzeige -6 Grad Celsius.“, so die Beamten.

Weiterfahrt tabu!

Das Problem: „Da beim Transport der Tiefkühlware die Mindesttemperatur von -18 Grad Celsius nicht erreicht wurde und zunächst keine Dokumente zur Rückverfolgbarkeit der Ware vorgelegt werden konnten, bestand der Verdacht des Verstoßes gegen das Lebensmittelrecht“, schreibt das Hauptzollamt Braunschweig weiter. Um ganz sicher zu gehen wurde zusätzlich noch eine Mitarbeiterin des Veterinäramts vom Landkreis Helmstedt hinzugezogen.

Die Beamten vermuten, dass in der Zwischenzeit wohl die Kühlung eingeschaltet worden war, da nach einer halben Stunde bei einer Zwischenmessung bereits -10 Grad vorlagen und die Mitarbeiterin des Veterinäramtes später sogar eine Temperatur von -17 Grad ermitteln konnte. Die Kerntemperatur des Fleisches betrug -3 Grad.

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Nichtsdestotrotz: „Aufgrund der Messergebnisse und fehlender Unterlagen wurde der Kühltransporter von der Mitarbeiterin des Veterinäramtes verplombt und musste die Rückfahrt zum Lieferanten nach Berlin mit der Auflage zur Vorführung beim dort zuständigen Veterinäramt antreten“. Außerdem musste auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beteiligt werden, da beim Fahrer der Verdacht der illegalen Beschäftigung bestand.