Die Bezirksämter mehrerer Berliner Bezirke haben rund vor Silvester bekannt gegeben, dass Feuerwerk auch an diesem Jahreswechsel nur in einem engen Zeitraum abgebrannt und -gefeuert werden darf. Erlaubt wird es beispielsweise in Friedrichshain-Kreuzberg nur zwischen 18 Uhr und 7 Uhr sein, wie schon in den vergangenen Jahren.
Grundlage dafür sind Allgemeinverfügungen oder Anordnungen nach dem Sprengstoffgesetz. Die Praxis zeigte in den vergangenen Jahren in Berlin, dass dieser zeitliche Rahmen nur selten strikt eingehalten wird.
Die öffentliche Bekanntmachung der Ämter ist allerdings nicht zwangsläufig eine Reaktion darauf, sondern eine bürokratische Notwendigkeit. Bislang haben neben Friedrichshain-Kreuzberg auch Marzahn-Hellersdorf, Reinickendorf und Pankow eine solche Allgemeinverfügung veröffentlicht. Auch auf Webseiten anderer Bezirksämter findet sich diese Information bereits, beispielsweise für Treptow-Köpenick.