Plön. Es war ein harmloser Unfall in Schwentinental: Zwei Autos fahren rückwärts von ihrem Parkplatz und stoßen zusammen. Dafür würde noch nicht einmal die Polizei kommen.
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Es sei denn: Einer der Beteiligten (kein Führerschein) fährt einfach davon und sucht sich Hilfe bei einem Bekannten, der sich als Fahrer ausgibt.
Unfall auf Parkplatz war simpler Blechschaden
Vor dem Amtsgericht Plön musste sich der 63-jährige Helfer, der es nur gut meinte, wegen Strafvereitelung verantworten. Er belog die Polizeibeamten.
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Bei dem Unfall hatte es leicht gekracht: Zwei Autos parkten gleichzeitig aus und stießen rückwärts zusammen. Der Schaden belief sich auf 1300 Euro. Doch plötzlich fuhr einer der Unfallbeteiligten einfach weg. Die Frau, die am anderen Steuer saß, rief die Polizei, wie sich vor Gericht zeigte.
Wenig später tauchte der Mann wieder an der Unfallstelle auf, zusammen mit einem Bekannten. Der 63-Jährige gab sich gegenüber den Polizeibeamten als der Mann aus, der am Unfall beteiligt war. Eine Lüge, wie sich schnell herausstellte.
Vor Gericht gestand der Angeklagte, sich aus Gefälligkeit für den Unfallbeteiligten ausgegeben zu haben. Der Bekannte habe ihn angerufen und um Hilfe gebeten. Er sei in einen Unfall verwickelt. Er habe aber nicht fahren dürfen, weil er kürzlich eine Beinoperation hatte. „Ich wollte nur helfen“, sagte der Angeklagte vor Gericht.
Als er von den Polizisten vor Ort befragt worden sei, habe er deswegen gelogen: Er sei gefahren. Weil er damit seinem Kumpel dabei half, eine Straftat zu vertuschen (Fahren ohne Führerschein), erhielt er eine Anzeige wegen Strafvereitelung. Das mit dem Führerschein habe er nicht gewusst, beteuerte der Angeklagte mehrfach.
Polizeibeamter durchschaut den Schwindel
Der Schwindel flog schnell auf. „Die Aussage des Mannes habe ich für sehr unglaubwürdig gehalten“, sagte ein 62-Jähriger ehemaliger Polizist aus, der den Blechschaden und die Unfallflucht aufgenommen hatte. Er sei sogar noch einmal kurz weggegangen und habe die beiden Männer gebeten, den Unfallbeteiligten und seinen Bekannten, noch einmal in sich zu gehen und die Wahrheit zu sagen. „Die sind aber bei ihren Aussagen geblieben.“
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Die Denkpause brachte also nichts und kommt den 63-Jährigen teuer zu stehen. Die Richterin verurteilte ihn wegen Strafvereitelung zu einer Geldstrafe von 600 Euro (40 Tagessätze zu je 15 Euro). Damit kam er noch besser weg als sein Kumpel, für den er gelogen hatte. Der muss wegen Fahrens ohne Führerschein und Unfallflucht 2100 Euro Strafe zahlen.
Die Richterin ging in ihrem Urteil davon aus, dass der Angeklagte wusste, dass sein Bekannter keinen Führerschein mehr hatte. „Sie haben einem Polizisten ins Gesicht gelogen.“
KN