Am 4. Dezember 2025 gab die Big Yellow Group Plc (LSE:BYG) bekannt, dass es keine Grundlage mehr für die Fortführung der Gespräche mit Blackstone Europe LLP gebe und dass die Frist für ein verbindliches Angebot, die am 8. Dezember 2025 abläuft, nicht verlängert werden solle. Blackstone bestätigte daraufhin, dass kein Übernahmeangebot für Big Yellow beabsichtigt ist. Dementsprechend unterliegen Blackstone sowie alle mit Blackstone gemeinsam handelnden Personen – außer mit Zustimmung des Panel on Takeovers and Mergers (das ,,Panel“) – den Beschränkungen gemäß Regel 2.8 des Übernahmekodex.

Gemäß Anmerkung 2 zu Regel 2.8 des Kodex behalten sich Blackstone und alle mit Blackstone gemeinsam handelnden Personen das Recht vor, die Beschränkungen aus Regel 2.8 unter bestimmten Umständen aufzuheben: mit Zustimmung des Verwaltungsrats von Big Yellow; wenn ein Dritter die feste Absicht bekannt gibt, ein Angebot für Big Yellow zu unterbreiten; wenn Big Yellow eine Regel-9-Ausnahme oder eine umgekehrte Übernahme (wie im Kodex definiert) ankündigt; oder wenn es zu einer wesentlichen Änderung der Umstände kommt (wie vom Panel bestimmt).