„Einleitung eines Bußgeldverfahrens“ steht in der Betreffzeile eines Briefes, den das Ordnungsamt an den Kiosk-Betreiber Farman Schechkheder gesendet hat. Dieser staunte nicht schlecht. Denn bei der Gewerbekontrolle am 23. März hatte laut Angaben der Stadt die Aufklärung über den gesetzlich geschützten Sonntag im Vordergrund gestanden.