Braunschweig: Keine Arbeitspflicht für Asylbewerber | ndr.de

AUDIO: Keine Arbeitspflicht für Asylbewerber in Braunschweig (0 Min)
Stand: 09.12.2025 16:51 Uhr
In Braunschweig wird es keine Arbeitspflicht für Asylbewerber geben. Der Stadtrat lehnte einen Antrag der CDU-Fraktion mit deutlicher Mehrheit ab. Braunschweig wäre die erste deutsche Großstadt mit einer solchen Pflicht gewesen.
Die CDU-Fraktion im Braunschweiger Stadtrat wollte Asylbewerberinnen und -bewerber zu gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichten. Sie nannte in ihrem Antrag beispielsweise das Pflegen von städtischen Grünanlagen oder die Arbeit in Vereinen. Dafür sollen die Menschen eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde bekommen. Das ist nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erlaubt. Nach einer rund einstündigen Diskussion lehnte der Stadtrat den Antrag aber mit deutlicher Mehrheit ab. Braunschweig wäre die erste deutsche Großstadt gewesen, die eine derartige Pflicht beschlossen hätte. Anfang Oktober hatte der Landkreis Peine als erste norddeutsche Kommune für eine Arbeitspflicht für Asylbewerberinnen und -bewerber gestimmt.
Mehrheit im Stadtrat war unwahrscheinlich
Die Braunschweiger CDU sah die geplante Pflicht als „wirkungsvolles Instrument zur Förderung der Integration und gesellschaftlichen Teilhabe“. Dass sie mit ihrem Antrag eine Mehrheit bekommt, war jedoch unwahrscheinlich, da SPD und Grüne im Stadtrat eine Mehrheit haben. Letztere hatten sich zuvor klar gegen eine Arbeitspflicht für Asylbewerber ausgesprochen. Und auch die Stadtverwaltung schrieb in einer Stellungnahme, eine Arbeitspflicht könne im Einzelfall sinnvoll sein, sei jedoch nicht geeignet, um Asylbewerber langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Etwa 300 Asylbewerber wären betroffen gewesen
Zudem verwies die Stadtverwaltung auf einen hohen bürokratischen Aufwand und steigende Personalkosten, die die Einführung einer solchen Arbeitspflicht mit sich gebracht hätte. „Kosten und Ertrag stünden dabei in keinem Verhältnis“, hieß es in der Stellungnahme. Zumal eine solche Pflicht auch nur die Hälfte der rund 700 Asylbewerber in Braunschweig betroffen hätte. Minderjährige, alleinerziehende Mütter und Menschen, die bereits arbeiten, wären laut Stadtverwaltung davon ausgenommen gewesen. Bei den verbleibenden Personen hätte zunächst geprüft werden müssen, ob ihre psychische und körperliche Verfassung eine Arbeit zulasse, so die Verwaltung.
Auch andere Kommunen entscheiden
Neben Braunschweig und Peine ist eine Arbeitspflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber auch in anderen niedersächsischen Kommunen ein Thema. Am Mittwoch entscheiden die Stadt Salzgitter und der Landkreis Helmstedt über ähnliche Anträge. Während in den anderen Kommunen immer die jeweilige CDU-Fraktion die treibende Kraft war, kam der Antrag in Salzgitter von der SPD. Die Partei hat dort auch die meisten Sitze im Stadtrat.

Pro Stunde sollen Geflüchtete 80 Cent erhalten. Der Beschluss geht auf einen Antrag von CDU und FDP zurück.

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