
Stand: 11.12.2025 11:53 Uhr
In Niedersachsen ist an Silvester zwar kein flächendeckendes Böllerverbot geplant. Neben den bundesweit geltenden Regelungen setzen einige Städte jedoch auf Verbotszonen. Bei Verstößen drohen teilweise hohe Bußgelder.
Grundsätzlich ist es bundesweit untersagt, pyrotechnische Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern zu entzünden. Darüber hinaus haben unter anderem die Städte Hannover, Braunschweig, Göttingen und Lüneburg weitere Bereiche festgelegt, in denen das Böllern und das Zünden von Raketen verboten ist. Bei Missachtung der Verbote sind Bußgelder in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro möglich.
Hannover: Zuschnitt der Verbotszonen noch nicht bekannt
In Hannover war das Böllern bereits im vergangenen Jahr in weiten Teilen der Innenstadt untersagt – im Bahnhofsbereich, am Opernplatz, am Kröpcke und am Steintor. Die genauen Regelungen und die Verbotszonen, die in diesem Jahr gelten, werden nach Angaben der Stadt noch bekannt gegeben. Polizei und städtischer Ordnungsdienst werden einem Sprecher zufolge kontrollieren, ob die Vorgaben eingehalten werden. Unter anderem sei auf dem Hauptbahnhof ein Mitführ- und Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern für die Silvesternacht vorgesehen.

Wenig Blaulicht, dafür viele bunte Raketen – dort wo es erlaubt ist. Das ist die Hoffnung für die Silvesternacht.
Braunschweig: Bohlweg ist Kontrollschwerpunkt
In Braunschweig gilt unter anderem in den sogenannten Bohlweg-Kolonnaden ein Böllerverbot. Wie die Stadt mitteilte, ist es dort auch untersagt, Glasflaschen dabei zu haben. Polizei und Ordnungsdienst würden darauf achten, dass ordnungsgemäß mit Feuerwerkskörpern umgegangen wird, sagte ein Sprecher der Stadt. Verstöße gegen das Sprengstoffrecht könnten mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Zudem gelten Verbote in weiteren Teilen der Stadt – insbesondere in Bereichen mit Fachwerkhäusern oder anderen brandempfindlichen Gebäuden, hieß es.
Göttingen und Lüneburg: Böllern in der Innenstadt verboten
Nach Angaben der Stadt Göttingen gilt in der gesamten Innenstadt auch in diesem Jahr wieder ein Verbot für Feuerwerkskörper. Innerhalb der Wallanlagen und auf dem Wall einschließlich des Albani-Parkplatzes dürfe Silvester und Neujahr kein Feuerwerk gezündet werden. Auch die Stadt Lüneburg verbietet in der historischen Altstadt, im Naturschutzgebiet Kalkberg und im Bereich rund um das Kloster Lüne jegliche Feuerwerke an Silvester und Neujahr. In beiden Städten werden die genannten Gebiete unter anderem von der Polizei kontrolliert. Ziel der Kontrollen sei in erster Linie, auf die Gefahren durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern hinzuweisen, so die Stadt Lüneburg. Dort drohe ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro, sollte ein Verbot missachtet werden, sagte eine Sprecherin.
Wolfsburg, Oldenburg und Osnabrück setzen auf bundesweite Regelungen
Die Städte Wolfsburg und Oldenburg setzen auf die bundesweit gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus gebe es keine stadteigenen Einschränkungen. In Oldenburg werden der Stadt zufolge Polizei und Ordnungsamt unterwegs sein, um Kontrollen durchzuführen. Bei Ordnungswidrigkeiten wie den klassischen Verstößen gegen Abstandsgebote können einer Sprecherin zufolge ebenfalls Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. In Wolfsburg sind den Angaben zufolge keine besonderen Kontrollen seitens der Stadt geplant. In Osnabrück gelten ebenfalls keine gesonderten Böllerverbotszonen. Zuerst berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ).
Bremen: Keine Böller und Raketen an der Schlachte
In Bremen gilt in der Silvesternacht unter anderem an der Schlachte ein Böller- und Raketenverbot, wie eine Sprecherin des Innenressorts mitteilte. Im Bereich der Uferpromenade an der Weser habe es in früheren Jahren zahlreiche gefährliche Situationen durch Feuerwerk und große Menschenansammlungen gegeben. Verstöße können laut der Sprecherin mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Auch auf dem Hauptbahnhof, im Bereich des Rathauses und im Schoorviertel darf den Angaben zufolge kein Feuerwerk gezündet werden.

Nach Sylt und Amrum verbietet auch Föhr die Silvester-Böllerei. In einer Petition fordern zurzeit Tausende ein generelles Verbot. Ist das sinnvoll oder übertrieben?

Das Verbot gilt vom 31. Dezember um 18 Uhr bis Neujahr um 1 Uhr. Auch in der Nähe bestimmter Einrichtungen ist das Böllern in Hamburg verboten.

Zuletzt hatte Föhr für dieses Jahr erstmals privates Silvesterfeuerwerk verboten. Jetzt hat ein Gericht die Regelung für Föhr und Amrum gekippt.

In der Prüfung soll festgestellt werden, ob die Regeln zu Böllerverbotszonen ausgeweitet werden.

Der Jugendliche hatte den Böller gezündet. Ein weiterer 17-Jähriger wurde leicht verletzt. Die Polizei warnt vor Risiken.

Viele Städte in Niedersachsen haben Sonderregeln. Hier ist die Liste der Verbotszonen. Andernorts gilt: Feuer frei!