Ein Mann aus Mannheim wollte im Frühjahr sein Auto in Rumänien verkaufen. Der BMW wurde nach einer Probefahrt aber nicht zurückgebracht. Kurze Zeit später konnte er das Auto in Dortmund orten. Er fuhr nach Dortmund zu einem Autohändler und holte sich den Wagen mit einem Zweitschlüssel zurück. Da auch der Dortmunder Autohändler den Wagen als gestohlen meldete, beschlagnahmte die Polizei das Auto in Mannheim. Beide Männer wollen den BMW zurückhaben.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Dortmund eine Entscheidung getroffen: Der Wagen geht nicht an den ursprünglichen Eigentümer aus Mannheim zurück, sondern soll wieder dem Dortmunder Händler ausgehändigt werden.
Mannheimer ließ Papiere im Auto liegen
Mit dem kuriosen Fall hatten sich monatelang die Polizei und die Staatsanwaltschaft Dortmund befasst. Auch das zuständige Amtsgericht Dortmund ist um seine Rechtsauffassung gebeten worden, sagte ein Sprecher der Dortmunder Staatsanwaltschaft. Nach Ansicht des Gerichts sollte der BMW dem Dortmunder Autohändler zurückgegeben werden.
Denn: Der Mannheimer hatte den Dieben in Rumänien selbst die Autoschlüssel gegeben. In dem Auto lagen der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief. Damit sei der Wagen dem Mann rechtlich gesehen „nicht abhanden gekommen“, teilte die Dortmunder Staatsanwaltschaft mit. Auch wenn der Mann einen Nachweis auf seinem Handy hatte, dass ihm das Auto ursprünglich gehörte, er einen Kaufvertrag aus dem Jahr 2022 vorlegen konnte und im Besitz eines weiteren Originalschlüssels war.
Autohändler wusste nichts von dem Diebstahl
Der Autohändler aus Dortmund kaufte kurz nach dem Diebstahl den BMW für 12.000 Euro von einem Zwischenhändler, der diesen wiederum in Rumänien von zwei Männern erworben hatte – vermutlich den beiden Dieben. Der Dortmunder Autohändler habe aber nicht wissen können, dass es sich um ein gestohlenes Auto gehandelt hat, so die Staatsanwaltschaft. Er hatte zwei Originalschlüssel und die kompletten Originalpapiere des Wagens erhalten und diese sogar nochmal auf Echtheit überprüfen lassen. Nach Einschätzung des Amtsgerichts Dortmund hat er damit „gutgläubig Eigentum erworben“.
Mannheimer kann rechtlich dagegen vorgehen
Der Mannheimer hat laut Staatsanwaltschaft jetzt drei Wochen Zeit, gegen die Entscheidung rechtlich vorzugehen. Gegen den Mann aus Mannheim wiederum werde aber nicht ermittelt, weil er den Wagen aus Dortmund zurückgeholt hatte. Er hatte ja zu diesem Zeitpunkt angenommen, der BMW gehöre ihm. Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt weiterhin gegen die unbekannten Männer in Rumänien, die den Wagen nach der Probefahrt nicht zurückgebracht und dann verkauft hatten.