Im Prozess gegen einen 15-Jährigen, der eine Siebenjährige sexuell missbraucht und anschließend bewusstlos gewürgt haben soll, hat das Bonner Landgericht eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verhängt. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Urteil hatte – wie das gesamte Verfahren – unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
Der Jugendliche war ursprünglich wegen versuchten Mordes angeklagt worden. Eine Tötungsabsicht sah die Kammer aber nicht, obwohl der Jugendliche das Mädchen nach der Tat eine Minute lang gewürgt hatte. Das Mädchen war später wieder zu sich gekommen.
Täter und Opfer waren sich am Tattag, am 5. Mai 2025, zufällig auf der Straße begegnet. Aus Neugier soll das Mädchen ihm mit ihrem Fahrrad nachgefahren sein. Er soll sie unter einem Vorwand in ein nahegelegenes Waldstück gelockt haben, wo es zu sexuellen Handlungen gekommen sein soll. Als sie nicht mehr wollte, machte er weiter und würgte sie anschließend bis zur Bewusstlosigkeit, hieß es.
Die Siebenjährige leide bis heute unter der Tat, erklärte ihre Anwältin Dagmar Schorn zum Prozessauftakt. „Meine Mandantin befindet sich in therapeutischer Behandlung. Bei ihr wurde eine post-traumatische Belastungsstörung diagnostiziert und die Familie ist in großer Sorge darum, was sich später bei dem Kind noch zeigen könnte“, zitiert der WDR Schorn.
Der Angeklagte hatte sich im Prozess geständig gezeigt. Den Missbrauch des Kindes hatte er gestanden, allerdings bestritten, dass er es töten wollte. Das Verfahren fand wegen des Alters des Angeklagten und des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.