Die Tat sei mit einer Hinrichtung zu vergleichen, sagte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Wiesbaden bei der Urteilsverkündung am Freitagvormittag.

Täter stach mehrmals mit Messer zu

Der Täter und sein Opfer kannten sich schon seit vielen Jahren. Laut Gericht war er der „Ziehsohn“ der Seniorin und ihres Mannes. Am Tattag im Juli 2023 hatte der 49-jährige bei dem Ehepaar geklingelt. Als die 81-Jährige die Haustür öffnete, stach er ohne Vorwarnung mit einem Küchenmesser auf den Hals der Frau ein. Schließlich habe er ihr von hinten die Kehle durchgeschnitten.

Man kommt nicht umhin, es mit einer Hinrichtung zu assoziieren.

Die 81-jährige Frau sei noch im Hausflur verblutet. Nachbarn hatten die Frau tot auf dem Boden gefunden. Der Mörder wurde nach der Tat in seiner Wohnung festgenommen.

Täter hatte sich mit Opfer verstritten

Laut Gericht hatte er sich im Jahr 2023 mit dem Ehepaar zerstritten. Er habe die 49-jährige die Ehefrau gehasst, so die Richterin in der Urteilsbegründung.

Messer bis heute verschwunden

Die Ermittlungen hatten länger gedauert, weil die Suche nach der Tatwaffe sehr umfangreich war. Dabei wurde unter anderem das Wohngebiet in Wiesbaden-Klarenthal abgesucht, in dem das Ehepaar gelebt hat.

Auch im Rhein war mit einer Sonde nach dem Messer gesucht worden. Da die Tatwaffe bis heute nicht gefunden wurde, handelte es sich um einen Indizienprozess. Bis zum Schluss bestritt der Verurteilte die Tat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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