(rö) Bei Dauerregen sollte man sich als Autofahrer gut überlegen, ob man sein Fahrzeug auf dem Parkplatz an der Unterführung der Forststraße/Cäcilienstraße in Benrath abstellen möchte. Denn immer wieder läuft in der dortigen Senke die Straße voll, zuletzt übrigens diesen September. Davor war das im Juli 2021 der Fall gewesen, als wegen des Starkregens viele Stellen der Stadt überschwemmt wurden, entweder durch Bäche, die ihren Lauf verließen oder weil die Straßenkanäle die Wassermassen nicht mehr abtransportieren konnten. Das war vor 2021 auch schon 2018 und 2011 der Fall, wie ein Blick in das Redaktionsarchiv zeigt. Und gerade diese Häufung zeigt auf, dass dort Handlungsbedarf vonseiten der Stadt besteht.
Deren zuständiger Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD) sieht das auch so. Auf eine Anfrage unserer Redaktion gab es dazu eine umfassende Stellungnahme: Die Bewertung für ein Schutzziel wie besagte Unterführung „hängt maßgeblich vom Schutzniveau gegenüber starkregenbedingten Überflutungen und deren Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Umwelt, Versorgung, Wirtschaft und Kultur ab.“ Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) definiert vier Schutzkategorien, aus denen nutzungsbezogene Vorgaben für die zulässige Überstauhäufigkeit und die Überflutungshäufigkeit abgeleitet werden könnten. „Für eine Straßenunterführung, die eine verkehrstechnisch übergeordnete Bedeutung hat, zum Beispiel ein Autobahntunnel, wäre die Schutzkategorie vier – und damit die höchste – anzuwenden. Bei einem Neubau der Kanalisation in dieser Unterführung wäre laut SEBD eine zulässige Überstauhäufigkeit von einmal in zehn Jahren anzuwenden und ein entsprechend großer Kanal zu wählen. Ein bestehender Kanal müsse dort eine Überstauhäufigkeit von maximal einmal in fünf Jahren gewährleisten. Da es sich bei der Unterführung an der Forststraße/Cäcilienstraße um eine stark befahrene Straße zur Autobahn und somit um eine verkehrstechnisch übergeordnete Infrastruktur mit Schutzkategorie vier handelt, dürfe diese eigentlich nur einmal alle fünf Jahre vollaufen. Und deshalb gilt nun: „Die Stelle steht derzeit im Fokus des städtischen Starkregenrisikomanagements.“ Was daraus nun resultiert, beantworte der SEBD in seiner Stellungnahme nicht.
Die Stufe vier für die Priorisierung der Schutzziele gilt laut DWA in Bereichen, in denen Überflutungen zu weitreichenden größeren Schäden oder Nutzungseinschränkungen führen oder die Sicherheit und Gesundheit akut gefährden können. Vor einigen Jahren war mal von der Verwaltung angeregt worden, dass der Kreuzungsbereich umgebaut werden sollte.