Verleumdungsvorwurf
Staatsanwaltschaft Dresden stellt Ermittlungen gegen Habeck ein
12.12.2025 – 14:44 UhrLesedauer: 1 Min.
Robert Habeck (Archivbild): Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen des Anfangsverdachts der Verleumdung. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-bilder)
Die Staatsanwaltschaft Dresden legt die Ermittlungen gegen den Ex-Wirtschaftsminister zu den Akten. Der Grünen-Politiker überweist dafür Geld an drei gemeinnützige Vereine.
Robert Habeck muss sich nicht vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Bundeswirtschaftsminister am Freitag ein. Der Grünen-Politiker zahlte dafür 12.000 Euro an drei gemeinnützige Vereine. Für Habeck gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Nach Darstellung des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) soll Habeck bei einer Wahlkampfveranstaltung in Dresden am 30. August vergangenen Jahres „inhaltlich unzutreffende Tatsachen“ über das BSW und dessen Parteigründerin Sahra Wagenknecht geäußert haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin wegen des Anfangsverdachts der Verleumdung.
Habecks Verteidigung sah in den fraglichen Äußerungen nach Angaben der Staatsanwaltschaft hingegen „eine strafrechtlich zulässige kritische Meinungsäußerung“. Angaben zum Inhalt der vom BSW beanstandeten Äußerungen machte die Ermittlungsbehörde nicht.
Wie die Staatsanwaltschaft Dresden nun mitteilte, erschien eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit Zustimmung des Landgerichts Dresden im vorliegenden Fall „sachgerecht“. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Blick auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit seien in solchen Fällen hohe Anforderungen an eine Verurteilung wegen eines Äußerungsdelikts zu stellen.
