Rettungseinsätze können für Patienten in Deutschland ab 2026 deutlich teurer werden. Als erste Großstadt hat Essen beschlossen, dass Versicherte künftig bis zu 267 Euro Eigenanteil für eine Fahrt im Rettungswagen zahlen müssen – zusätzlich zu dem, was die Krankenkasse übernimmt.
Wie die Stadt Essen und auch die Süddeutsche Zeitung berichten, ist der Auslöser ein Kurswechsel der Krankenkassen. Sie erkennen erstmals einzelne Posten nicht mehr in voller Höhe an, obwohl sich die Rechtslage nicht geändert hat. Besonders umstritten sind:
– Sogenannte Fehlfahrten, bei denen ein Rettungswagen ausrückt, der Patient aber vor Ort versorgt wird oder gar kein Transport erfolgt.
– Nachberechnungen und Unterdeckungen aus früheren Jahren, wenn die tatsächlichen Kosten höher waren als prognostiziert.
Die Kommunen hatten diese Kosten bislang über die allgemeine Gebührenkalkulation auf alle Einsätze umgelegt. Die Kassen wollen das nicht länger mittragen und berufen sich auf das Sozialrecht: Sie dürften nur für Kosten aufkommen, die direkt der Versorgung ihrer Versicherten zuzurechnen sind. Fehlfahrten oder strukturelle Kostenlücken sehen sie nicht als ihre Aufgabe an. (Quelle: focus. de und chip.de)
Konsequenzen für Patienten und Kommunen
Für die Bürger bedeutet der Kurswechsel: Der Notruf 112 bleibt kostenlos, der anschließende Transport im Rettungswagen kann aber mit bis zu 267 Euro zu Buche schlagen, wenn die Kasse den vollen Betrag nicht mehr erstattet. Das schreibt auch auto-motor-und-sport.de. Die Stadt Essen kündigt an, die Rechnung weiterhin zunächst an die Krankenkasse zu schicken. Erst wenn dort nur der reduzierte Festbetrag eingeht, soll der offene Restbetrag beim Patienten eingefordert werden. Ordnungsdezernent Christian Kromberg hält diese Lösung für „kritisch, aber derzeit alternativlos“, weil die Stadt die Lücke im Haushalt nicht ausgleichen könne. Essen will gleichzeitig ein Härtefallkonzept erarbeiten, damit Bürger mit geringen finanziellen Möglichkeiten ganz oder teilweise von der Eigenbeteiligung befreit werden können. Der Städtetag NRW warnt, dass Kommunen ohne bundeseinheitliche Lösung auf Summen von bis zu 250 Millionen Euro pro Jahr sitzenbleiben könnten. Betroffen wären besonders Großstädte mit vielen Einsätzen und Landkreise mit langen Anfahrtswegen und hohen Bereitschaftskosten.
Weitere Kreise bereiten ähnliche Schritte vor
Essen ist voraussichtlich nicht die einzige Kommune, in der Patienten künftig stärker zur Kasse gebeten werden. Mehrere Kreise in Nordrhein-Westfalen melden bereits ähnliche Entwicklungen:
Im Rhein-Sieg-Kreis wurden neue Gebührenordnungen ab 2026 beschlossen; die Verwaltung rechnet damit, dass Krankenkassen nur noch etwa siebzig Prozent der Gebührensätze als Festbetrag übernehmen. Den Rest müssten nach aktueller Rechtslage die transportierten Patienten zahlen.
(Quelle: rhein-sieg-kreis.de) Auch im Ennepe-Ruhr-Kreis, im Kreis Mettmann und anderen Regionen wird über Gebührenbescheide und Beteiligung der Patienten diskutiert, nachdem Krankenkassen Fehlfahrten und bestimmte Posten nicht mehr anerkennen. Ein reiner Verzicht der Kommunen auf diese Einnahmen würde laut Berechnungen zu erheblichen Defiziten im Rettungsdienst führen, die die Haushalte nicht auffangen können.
Warnungen vor Abschreckungseffekt
Kommunalvertreter und Rettungsdienstexperten warnen vor einem gefährlichen Nebeneffekt: Wenn Patienten einmal eine Rechnung über einen Rettungseinsatz bekommen haben, könnten sie im nächsten Notfall zögern, die 112 zu wählen. Sowohl die Stadt Essen als auch der Rhein-Sieg-Kreis betonen deshalb: „Wer den Rettungsdienst benötigt, und die 112 wählt, sollte nicht wegen möglicher Kosten zögern müssen“.
Forderungen an Bund und Land
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium verweist bisher darauf, dass es keine rechtliche Handhabe habe, die Krankenkassen zur vollständigen Kostenübernahme zu verpflichten. Die Kommunen können derzeit nur über ihre Gebührenordnungen reagieren. Der Städtetag NRW und mehrere Landkreise fordern deshalb: Eine bundeseinheitliche Regelung zur Finanzierung des Rettungsdienstes, eine Klarstellung im Sozialgesetzbuch, dass auch Behandlungen vor Ort und Fehlfahrten zur erstattungsfähigen Rettungsleistung zählen, Vermittlung des Landes zwischen Kassen und Kommunen, um eine Lösung zu finden, damit Notfalleinsätze für die Bevölkerung kostenfrei bleiben. Die Stadt Essen kündigt an, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Krankenkassen wieder den vollen Anteil übernehmen und die finanzielle Belastung nicht bei den Versicherten landet.
Eigenanteile sind nicht völlig neu – aber in neuer Höhe
Eigenanteile im Rettungsdienst sind grundsätzlich kein völlig neues Phänomen: Bei regulären Krankentransporten gilt nach den allgemeinen Zuzahlungsregeln oft ein Eigenanteil von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Fahrt – mit Ausnahmen je nach Krankenkasse. Neu ist die Dimension: Mit geschätzten 267 Euro pro Rettungswagenfahrt verschiebt sich die finanzielle Last deutlich stärker auf die Patienten, wenn die aktuellen Pläne unverändert bleiben. Ob andere Bundesländer dem Beispiel Essens folgen oder ob Bund und Länder noch rechtzeitig gegensteuern, ist Ende 2025 offen. Klar ist: Sollte es bei der jetzigen Linie bleiben, wird 2026 zur Belastungsprobe für das Vertrauen der Bürger in den Rettungsdienst – und für die kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen.
Wie ist eure Meinung zu diesem Thema? Habt ihr Verständnis für die neue Regelung der Stadt Essen oder lehnt ihr diesen hohen Eigenanteil für Patienten ab? Macht mit bei unserer Umfrage der Woche und schreibt eure Meinung dazu in die Kommentare.
Zuzahlung beim Einsatz eines Rettungswagen- Der richtige Weg?
Teile des Beitrages wurden mit Hilfe von KI erstellt.