Mordversuch an zwei Polizisten
Haftbefehl gegen einen 15-Jährigen aus Gelsenkirchen


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Erst nach einer Verfolgungsjagd über mehrere Autobahnen konnten Polizeistreifenwagen einen 15-Jährigen am Abend des 15. Dezember in Duisburg stoppen. Er sitzt nun in U-Haft. (Symbolbild) © Marijan Murat/dpa

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Einen Haftbefehl gegen Jugendliche unterschreiben Richter nur in schweren Fällen. In diesem Fall geht es um zweifachen versuchten Mord. Dies wirft die Staatsanwaltschaft Essen einem erst 15 Jahre alten Gelsenkirchener vor. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei in einer gemeinsamen Mitteilung am Dienstagabend (16.12.) erklären, stehe der Jugendliche unter dringendem Tatverdacht, am Abend des 15. Dezember mit einem VW Fox absichtlich auf zwei Polizeibeamte zugefahren zu sein, um sich einer Verkehrskontrolle im Gelsenkirchener Ortsteil Rotthausen zu entziehen. „Die Beamten konnten sich nur durch einen Sprung zur Seite retten“, heißt es in der Mitteilung.

Der Fahrer gab Gas, floh mit dem VW Fox, der, wie die Polizei später herausfand, als gestohlen gemeldet war, zunächst innerstädtisch und dann über verschiedene Autobahnen im Ruhrgebiet bis nach Duisburg. Mehrere Polizeistreifenwagen hatten laut Staatsanwaltschaft die Verfolgung aufgenommen. Aber erst auf der Autobahn 3 in Höhe der Abfahrt Duisburg-Wedau konnte das Fahrzeug durch die verfolgenden Streifenwagen eingekeilt und zum Stillstand gebracht werden. Der 15-jährige Fahrer wurde zunächst vorläufig festgenommen.

Wegen des lebensgefährlichen Manövers bei der Verkehrskontrolle beantragte die Staatsanwaltschaft dann den Haftbefehl beim zuständigen Gericht. Dem Antrag hat das Gericht entsprochen und eine Untersuchungshaft für den 15-Jährigen angeordnet. Die Ermittlungen dauern an.