Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung einen neuen Brandschutzbedarfsplan beschlossen. Dieser gilt sowohl für die Berufsfeuerwehr als auch für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Chemnitz. 

Hilfesuchende erwarten, dass der Einsatz der Feuerwehr im Bedarfsfall schnell und professionell erfolgt. Feuerwehren sind bundesweit nicht nur für Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung zuständig, sondern wirken zunehmend in Bereichen der Notfallrettung und des Krankentransportes, der Einsatzdisposition und -koordinierung, des vorbeugenden Brandschutzes sowie der Brandschutzerziehung und -aufklärung mit.

Das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (§§ 6 und 7 SächsBRKG) definiert die Pflichtaufgaben der Stadt Chemnitz als örtliche Brandschutzbehörde und untere Brandschutz-, Rettungsdienst und Katastrophenschutzbehörde. Dementsprechend ist die Stadt Chemnitz Aufgabenträger für eine kommunale Feuerwehr als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Die Aufgabe, eine leistungsfähige Feuerwehr zu definieren, kommt der Kommune im Zuge der kommunalen Selbstverwaltung selbst zu. Dafür bedarf es einer entsprechenden Brandschutzbedarfsplanung, die neben den feuerwehrspezifischen Aspekten auch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der kommunalen Haushaltsführung (gemäß § 72 (2) SächsGemO) berücksichtigt.

Mit Blick auf die Freiwilligen Feuerwehren formuliert der Brandschutzbedarfsplan das Ziel, das Ehrenamt und den Erhalt bzw. die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Chemnitz zu fördern.