Stand: 17.12.2025 21:04 Uhr

Das Kabinett in Berlin hat einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden soll. Danach können unter anderem sogenannte Problemwölfe leichter getötet werden. Sonderregelungen soll es etwa für Deiche geben.

Landwirtschaftsminister Alois Rainer von der CSU erhofft sich von der Neuregelung einen besseren Schutz von Weidetieren. Die Bundesländer können dem verabschiedeten Gesetzenwurf zufolge in Regionen mit einer hohen Wolfsdichte und einem „günstigen Erhaltungszustand“ – wo also die Chancen für einen langfristigen Fortbestand gut stehen – ein sogenanntes Bestandsmanagement einführen. Das wiederum ermöglicht die Kontrolle der Bestände über die Jagd im Zeitraum zwischen 1. Juli und 31. Oktober.

Außerdem sollen als Problemwölfe bezeichnete Tiere, die zum Beispiel Zäune überwinden und Weidetiere reißen oder verletzen, leichter zum Abschuss freigegeben werden können – und das unabhängig vom Erhaltungszustand.

Weiter Förderung für Schutzmaßnahmen

Sonderregeln soll es zum Beispiel für Deiche geben. So können betroffene Bundesländer Gebiete ausweisen, in denen die Jagd auf den Wolf als erforderlich gilt, weil sich Weidetiere dort nur schwer vor ihm schützen lassen. Der Entwurf sieht aber auch vor, dass Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Hütehunde weiterhin finanziell gefördert werden. Beschlossen sind die Regelungen noch nicht, Bundestag und Bundesländer müssen dem Gesetz noch zustimmen. Die Voraussetzungen für die Änderungen im Jagdrecht hatten im Sommer die EU-Staaten geschaffen, indem sie den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ senkten. 

Ein europäischer Wolf steht in einem Waldstück.

Der Status für Wölfe soll von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt werden. Dem müssen noch die EU-Mitgliedsstaaten zustimmen.

MV plant „Kompetenzzentrum Wolf“

Mecklenburg-Vorpommern als betroffenes Land hatte den Wolf bereits im vergangenen Jahr in sein Landesjagdgesetz aufgenommen – allerdings mit einer ganzjährigen Schonzeit. Diese Regelungen müssen nun angepasst werden. Umweltminister Till Backhaus (SPD) hatte immer wieder betont, vor allem auffällige Wölfe rechtssicher „entnehmen“ zu wollen. Nach Informationen von NDR 1 Radio MV muss das Land zudem noch einen Plan für das Bestandsmanagment erarbeiten. Bereits zum 1. Januar geplant ist ein „Kompetenzzentrum Wolf“, das im Forstamt Jasnitz angesiedelt sein und sich auf alle Fragen rund um Wölfe spezialisieren soll.

Knapp 800.000 Euro Ausgleichszahlungen

Laut Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes gab es zuletzt mehr als 1.600 Wölfe in Deutschland, vor allem in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium beziffert die Zahl der Rudel auf insgesamt 209. Im vergangenen Jahr seien bei rund 1.100 Vorfällen etwa 4.300 Nutztiere von Wölfen gerissen oder verletzt worden, vor allem Schafe und Ziegen.

Nach Angaben des Agrarministeriums wurden für Herdenschutzmaßnahmen rund 23,4 Millionen Euro ausgegeben, etwa 780.000 Euro flossen als Ausgleichszahlungen an Halter von Weidetieren. Die Belastungen durch Übergriffe von Wölfen seien erheblich und potenziell existenzbedrohend, heißt es im Gesetzentwurf. 

Kritik von Umweltschützern

Mehrere Verbände, unter ihnen der Deutsche Tierschutzbund, hatten zuletzt vor einer Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht gewarnt. Der Gesetzentwurf widerspreche nach Einschätzung des Verbands in zentralen Punkten dem geltenden europäischen Artenschutzrecht. Und der Naturschutzbund Deutschland wies darauf hin, dass das Naturschutzrecht bereits Maßnahmen gegen auffällige Wölfe erlaube. „Weniger Wölfe bedeuten nicht automatisch weniger Risse“, warnte die Organisation. Entscheidend hierfür sei ein konsequenter Herdenschutz. 

Ein Wolf steht auf einem Weg.

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Ein freilebender Wolf streift durch eine waldiges Gelände.

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Ein Wolf blickt in die Kamera (Nahaufnahme).

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Ein europäischer Wolf steht in einem Waldstück.

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