Paderborn. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Dies gilt auch für den Rechtsstreit zwischen dem SC Paderborn 07 und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), der schon vor mehr als viereinhalb Jahren vor dem Landgericht Münster begann. Es folgten zahlreiche Verfahren in diversen Instanzen. Vermutlich wäre der Rechtsstreit am Ende vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gelandet. Doch das Oberverwaltungsgericht Münster wies nun die Berufungen gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Minden ab, sodass ebenjene Urteile rechtskräftig werden.
Folge: Einerseits bekommt der SC Paderborn nicht die Gehaltszahlungen und Sozialabgaben in Höhe von rund 62.300 Euro erstattet, die Mitte März für sieben Spieler während einer 15-tägigen Corona-Quarantäne fällig geworden waren. Andererseits muss das Land etwa 2.600 Euro an den SC Paderborn zahlen. Hier ging es um Gehaltszahlungen und Sozialabgaben für den damaligen SCP-Physiotherapeuten Robert Wezorke.
Dieser war vom Gesundheitsamt Paderborn am 13. März 2020 ebenso wie insgesamt 25 Spieler und Mitarbeitende des SC Paderborn in eine zweiwöchige Quarantäne geschickt worden, nachdem SCP-Akteur Luca Kilian positiv auf Corona getestet worden war. Der SCP beantragte beim Land die Übernahme der Gehaltszahlungen und berief sich auf das Infektionsschutzgesetz.
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In der ersten Instanz hatte der SCP recht bekommen
Der LWL argumentierte jedoch, dass die Spieler auch im „Home-Office“ ihrer Tätigkeit hätten nachgehen können. Schließlich habe ihnen der Verein Trainingsgeräte wie Spinning-Bikes und Hanteln sowie Trainingspläne zur Verfügung gestellt. Die 8. Zivilkammer des Landgerichtes Münster gab im April 2021 dem SC Paderborn recht. Übungen in den eigenen vier Wänden hätten nichts mit einem herkömmlichen Fußball-Trainingsbetrieb zu tun. Der Verein habe daher Anspruch auf Erstattung der Gelder.
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Der LWL legte Berufung ein. Und der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes in Hamm wies Anfang 2022 die Klage des SCP ab. Der Rechtsstreit ging weiter, doch aufgrund einer Gesetzesänderung waren nun die Verwaltungsgerichte für solche Verfahren zuständig. Das Verwaltungsgericht Minden entschied im Frühjahr 2023 ebenfalls zugunsten des LWL. So hätten die Spieler durchaus im Home-Office arbeiten können. Dies galt laut Gericht zudem für den damaligen Athletiktrainer Felix Sunkel, der Trainingspläne erstellt hatte.
Land muss Gehalt für Physio und Security-Mitarbeiter übernehmen
Beim Physiotherapeuten Robert Wezorke sei der Fall dagegen anders gelagert. „Der Arbeitnehmer konnte aus nachvollziehbaren Gründen nicht wie geschuldet arbeiten. Leistungen am Spieler hat er entgegen der Behauptung des Landes nicht erbringen können“, heißt es in der Urteilsbegründung. Und so entschied das Verwaltungsgericht, dass das Land den Nettoverdienst und die Sozialabgaben inklusive Zinsen erstatten muss. Im Fall von drei Security-Mitarbeitern wurde der Klage des SC Paderborn ebenfalls stattgegeben.
Und diese Urteile sind nun rechtskräftig, denn das Oberverwaltungsgericht in Münster ließ nun sowohl die Berufung des SCP als auch die des LWL nicht zu. Der Rechtsstreit ist damit beendet. Für den SC Paderborn ist das keine gute Nachricht, denn unterm Strich hätte das Land dem Fußball-Zweitligisten bei entsprechenden Urteilen der Gerichte sogar Gehaltszahlungen und Sozialabgaben in Höhe von mehr als 200.000 Euro erstatten müssen.