
Am Rosenmontag tötete ein Mann bei einer Amokfahrt in Mannheim zwei Menschen. Nun hat ihn ein Gericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Fahrer wird in einer Psychiatrie untergebracht.
Das Landgericht Mannheim hat den Amokfahrer von Mannheim zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der 40-Jährige wird zudem bis auf Weiteres in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Bei der Tat am 3. März hatte er mit seinem Auto zwei Menschen getötet und weitere verletzt.
Der Mann aus Ludwigshafen fuhr laut Anklage am Rosenmontag 2025 mit hohem Tempo in die Fußgängerzone in der Mannheimer Innenstadt. Dann beschleunigte er und fuhr gezielt mehrere Passanten an. Eine Frau und ein Mann starben noch vor Ort, 14 weitere Menschen wurden teilweise schwer verletzt.
Ein Taxifahrer hatte den Mann gestoppt, indem er ihm den Weg versperrte. Der Angeklagte soll mit einer Schreckschusswaffe auf ihn gefeuert haben und dann geflohen sein. Er soll auch versucht haben, sich mit der Waffe das Leben zu nehmen. Polizeibeamte hatten den Mann kurz darauf festgenommen.
Anwalt sprach von „seelischer Krise“
Zum Prozessauftakt hatte der Verteidiger des Angeklagten erklärt, sein Mandant habe die Amokfahrt zunächst in Offenbach geplant. Dort lebe der Vater des Mannes. Dann sei ihm die Idee gekommen, die Tat in die Mannheimer Innenstadt zu verlegen.
Der 40-Jährige habe sich in einer „seelischen Krise“ befunden, sagte Anwalt Uwe Kosmala. Er habe eine starke Wut gefühlt und Selbstzweifel gehabt und bei der Fahrt selbst zu Tode kommen wollen.
Gericht sah kein politisches Motiv
Die Tat lasse sich nicht vor dem Hintergrund einer psychischen Erkrankung erklären, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Mann habe einen massiven Selbsthass entwickelt. Die Wut habe sich auf seinen Vater und andere Menschen konzentriert. Anzeichen für ein politisches Motiv sah das Gericht nicht.
Ein psychiatrischer Gutachter hatte vergangene Woche vor Gericht ausgesagt – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Auch die Plädoyers wurden hinter verschlossenen Türen gehalten.