Düsseldorf/Karlsruhe – Die meisten wollen nicht rein, er hingegen nicht raus. Zumindest noch nicht. Der wegen Spionage verurteilte ehemalige Offizier der Bundeswehr geht gerichtlich gegen seine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis vor.

Ex-Hauptmann Thomas H. hatte Ende Mai 2024 vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf seine Tätigkeit für das Putin-Regime gestanden und war zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Weil ihm die Untersuchungshaft angerechnet wurde, waren jetzt zwei Drittel der Strafe verbüßt und er hätte bereits entlassen werden sollen. Damit war H. zunächst auch einverstanden – entschied sich dann aber um.

Er wollte seine Familie vor Atomschlag schützen

Im Prozess hatte der Ex-Offizier die Vorwürfe der Anklage weitgehend eingeräumt. Als Motiv nannte er „Angst vor einer nuklearen Eskalation des Ukraine-Krieges“. Er habe seine Familie vor einem Atomschlag in Sicherheit bringen wollen. Zudem folgte er damals einem pro-russischen und AfD-nahen Influencer in den sozialen Medien.

Im Bundeswehr-Beschaffungsamt in Koblenz war Thomas H. für elektronische Kampfführung zuständig

Im Bundeswehr-Beschaffungsamt in Koblenz war Thomas H. für elektronische Kampfführung zuständig

Foto: Christian Knieps

H. war bei einer Einheit der Bundeswehr eingesetzt, die sich mit elektronischer Kampfführung befasst. Ab Mai 2023 hatte er an die russische Botschaft in Berlin und das Konsulat in Bonn dienstliche Informationen „zwecks Weiterleitung an einen russischen Nachrichtendienst“ übermittelt. Doch der Militärische Abschirmdienst und das Bundeskriminalamt bekamen Wind davon, ließen ihn verhaften. Das Gerichtsurteil lautete auf geheimdienstlichen Agententätigkeit in Tateinheit mit Verletzung des Dienstgeheimnisses.

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Und was steckt jetzt hinter seiner ungewöhnlichen Entscheidung, freiwillig länger im Gefängnis zu bleiben? Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem aktuellen Beschluss: „Weil die Frage seiner Krankenversicherung ungeklärt sei.“

H. wolle sich erst um eine geeignete Versicherung bemühen und anschließend erneut einen Antrag auf Strafrestaussetzung stellen. Die Richter gaben ihm bereits recht.