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Ab 2026 können Münchner an mehreren Terminen pro Jahr bis Mitternacht shoppen. Zusätzlich erlaubt die Stadt Sonntagsverkauf in der Altstadt.
München – Die Vollversammlung des Münchner Stadtrats hat eine wegweisende Entscheidung getroffen: Ab 2026 wird es in der bayerischen Landeshauptstadt vier stadtweite Einkaufsabende geben, an denen der Einzelhandel seine Türen bis Mitternacht öffnen darf. Die neue Ladenschlussverordnung wurde jetzt vom Stadtrat beschlossen und soll nach einem Jahr evaluiert werden.
An vier Abenden im Jahr können Münchner künftig bis Mitternacht einkaufen gehen. ©
IMAGO / Wolfgang Maria WeberEinkaufen bis Mitternacht ab 2026: München führt vier lange Einkaufsnächte ein
Die vier besonderen Shopping-Termine sind strategisch über das Jahr verteilt: Der erste findet am ersten Freitag im April statt – sollte dieser auf Karfreitag fallen, wird der Termin eine Woche vorverlegt. Weitere Einkaufsnächte gibt es am Freitag vor den Herbstferien, am Freitag nach dem vierten Donnerstag im November (Black Friday) sowie am dritten Adventssamstag.
Neben den stadtweiten Terminen erhalten Geschäfte weitere Flexibilität: Sie können zusätzlich individuell an bis zu vier Abenden pro Jahr bis Mitternacht öffnen. Für diese erweiterten Öffnungszeiten ist keine behördliche Genehmigung erforderlich – eine einfache Anzeige beim Kreisverwaltungsreferat mindestens 14 Tage im Voraus genügt.
Ein Online-Formular auf der Website der Landeshauptstadt München steht dafür zur Verfügung. Besonders praktisch: Einkaufszentren und Einkaufspassagen können unbürokratisch eine gemeinsame Anzeige für alle beteiligten Läden einreichen.
Sonntagsverkauf in Münchens Altstadt wird ausgeweitet
Eine weitere bedeutende Neuerung betrifft die Münchner Fußgängerzone: Künftig darf dort auch an Sonn- und Feiertagen Tourismusbedarf verkauft werden – mit Ausnahme des Karfreitags. Diese Regelung gilt vom 1. April bis 15. Oktober sowie an den vier Adventssonntagen jeweils von 11 bis 19 Uhr.
Das Sortiment für den Sonntagsverkauf ist klar definiert: Lebens- und Genussmittel zum sofortigen Verzehr, Schnittblumen, Zeitungen, Zeitschriften, Devotionalien, Andenken geringeren Wertes und für die Region München kennzeichnende Waren dürfen dann angeboten werden.
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Änderung im Bayerischen Ladenschlussgesetz
Möglich macht diese Flexibilisierung eine Änderung im Bayerischen Ladenschlussgesetz. Kommunen können nun jährlich bis zu acht stadtweite Einkaufsnächte bis Mitternacht sowie den Verkauf von Tourismusbedarf an 40 Sonn- und Feiertagen pro Jahr in Kur-, Erholungs-, Wallfahrts- und Ausflugsorten eigenständig regeln.
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Das Kreisverwaltungsreferat führte im Vorfeld der Entscheidung einen intensiven Dialog mit allen Beteiligten. Handel, Gewerkschaften und Kirchen wurden zweimal zum Runden Tisch geladen, um deren Stellungnahmen einzuholen. Dieser Austausch wurde von den Interessensvertretern ausdrücklich begrüßt.
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„In München haben wir einen guten Kompromiss gefunden, der dem Wunsch des Handels nach längeren Öffnungszeiten gerecht wird, aber auch die Belange der Gewerkschaften und Kirchen berücksichtigt“, erklärt Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller. Nach einem Jahr praktischer Erfahrung soll die Ladenschlussverordnung auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. (Quelle: Stadt München)