Stephanie Otto vom Landesdenkmalamt erklärt auf rbb|24-Anfrage, grundsätzlich gehe es bei einer denkmalgerechten Sanierung darum, dass „die denkmalwerte Bausubstanz, die Oberflächen und die Ausstattung substanziell erhalten werden“. Wo das nicht möglich ist – zum Beispiel aus Brandschutz- oder Sicherheitsgründen – werde ein sogenannter konzeptioneller Erhalt angestrebt. „Das bedeutet, dass die Denkmalbehörde mit den Planern der BVG Ersatzmaterialien abstimmt, die dem ursprünglichen Entwurf in Erscheinungsbild, Dimension, Haptik und Form möglichst nahekommen.“
Das alles braucht Zeit. Zwar sei der erste von zwei Bauabschnitten im U-Bahnhof Schloßstraße mittlerweile abgeschlossen, schreibt BVG-Sprecher Nils Kremmin auf rbb|24-Anfrage. Aber: „Der zweite verzögert sich durch die Unterschutzstellung des U-Bahnhofs, die umfangreiche Analysen und Neuplanungen nach sich zieht.“ Zuletzt sorgte der Bahnhof wegen eines Brandes Ende November für Schlagzeilen. Der hatte mit dem Denkmalschutz oder der Sanierung allerdings nichts zu tun.