Eine Leitungsfunktion habe er ausüben wollen – und das dazugehörige Salär beziehen. Weil er aber die fachlichen Qualitäten eines Experten im Finanzwesen nicht hatte, war ein 33-jähriger Angeklagter mehrfach recht schnell aufgeflogen, trotz Top-Zeugnissen. Die hatte er sich allerdings selbst geschrieben und hergestellt. Jetzt wurde der frühere Schüler einer Mittelschule wegen Betrugs und Urkundenfälschung in drei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Zudem muss der geständige Angeklagte Wertersatz in Höhe von 80.000 Euro leisten. Dies ist indes nur ein Teil der Schadenssumme, die die Anklage auf über 220.000 Euro bezifferte.

Die Berufslaufbahn des Mannes war wechselhaft gewesen: Hauptschule, abgebrochene Lehre, Arbeit im Postfrachtdienst, später eine Anstellung in der Buchhaltung des Augsburger Uniklinikums. Offenbar reichte ihm das nicht. 2022 „optimierte“ der Angeklagte sein Arbeitszeugnis am heimischen Computer. Als „Leitung Finanzen und Controlling“ sei er im Großkrankenhaus angestellt und erledige seine Arbeit „stets zur vollsten Zufriedenheit“, hieß es darin nun laut Anklage von Staatsanwalt Maximilian Klein. Außerdem, so der Vorwurf, habe sich der Angeklagte selbst ein gefälschtes Zeugnis der IHK Schwaben ausgestellt, wonach er die Prüfung zum „geprüften Wirtschaftsfachwirt“ abgeschlossen habe.

Entsprechend ausgerüstet suchte der Angeklagte nach Stellen, die ihm lukrativ erschienen. Und so landete er zunächst bei einer Firma in Genderkingen (Kreis Donau-Ries), wo er von Mai bis November 2023 angestellt war. „Head of Finance & Controlling“ nannte sich die Tätigkeit, für die er laut Anklage insgesamt Zahlungen von 62.000 Euro erhalten habe. Dass er dort nicht länger verbleiben durfte, war seiner fehlenden Fachkenntnis – die Polizeiermittlerin im Zeugenstand sprach gar von „Inkompetenz“ – geschuldet.

Prozess in Augsburg: Mann fälschte Zeugnis der Uniklinik

Die Firma hatte ebenso vorzeitig die Reißleine gezogen wie die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen, wohin es den Angeklagten in der Folge geführt hatte. Als Leiter für Finanzbuchhaltung und Controlling war er dort angestellt, nicht ganz zwei Monate lang. Sein dortiger Arbeitskollege, so die Polizistin, sei überrascht, ja verärgert gewesen über die fehlenden Kenntnisse des Angeklagten, der für sein Tun immerhin knapp 12.000 Euro überwiesen bekommen hatte.

Weiter ging es für den 33-Jährigen und seine hervorragenden Arbeitszeugnisse zur Finanzabteilung einer Firma in München, für die er auf selbstständiger Basis arbeitete; eine Tätigkeit, die dem Mann fast 150.000 Euro einbrachte. Inzwischen ermittelte allerdings die Polizei. Anlass für die ersten Ermittlungen war eine Meldung aus dem Dillinger Krankenhaus an die Polizei gewesen, wo das gefälschte Arbeitszeugnis nach einem Abgleich mit dem Uniklinikum aufgefallen war.

Breiten Raum in der Verhandlung nahm die Frage nach dem sogenannten Wertersatz ein, den der Angeklagte – so wie jeder Straftäter – erstatten muss, soweit er sich durch eine Straftat bereichert hat. Da nannte Staatsanwalt Maximilian Klein die Summe von 228.000 Euro, jenes Geld, das im Laufe der knapp zwei Jahre auf das Konto des Angeklagten geflossen sei. Verteidiger Felix Dimpfl machte freilich eine andere Rechnung auf: Immerhin habe sein Mandant bei den genannten Unternehmen Arbeit geleistet, wie auch immer. Dafür stünde ihm zumindest gesetzlicher Mindestlohn zu. Auch sei zu berücksichtigen, dass der Angeklagte im Falle der freiberuflichen Tätigkeit in München im Zuge einer Arbeitnehmerüberlassung Zahlungen erhalten habe, die er anschließend habe weiterleiten müssen. Freilich seien auch vom Mandanten gezahlte Steuern in Abzug zu bringen. Um die Angelegenheit nicht zu einem Zahlenpuzzle ausufern zu lassen, einigten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht auf einen Betrag von 80.000 Euro Wertersatz, den der Angeklagte zunächst an die Staatskasse zu erstatten habe. Diese Summe sei wohl unstrittig unberechtigterweise auf seinem Konto gelandet.

Wohl das Beste kam für den Angeklagten am Schluss des Verfahrens: Der Mann, der einige Wochen vor dem Hauptverhandlungstermin in Untersuchungshaft gelandet war, durfte unmittelbar vor Weihnachten die Zelle wieder verlassen. Richterin Knigge verhängte eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten, die sie zur Bewährung aussetzte. Staatsanwalt Klein und Verteidiger Dimpfl hatten beide ebenfalls Bewährungsstrafen beantragt. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

  • Michael Siegel

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  • Maximilian Klein

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