Eine Notlage oder ein körperliches Gebrechen darf nun nicht mehr vorgetäuscht werden, heißt es in der neuen Verordnung.
Notlage oder körperliches Gebrechen? Das vorzutäuschen, um Geld zu erbitten, ist mit der neuen Polizeiverordnung verboten.
Foto: Daniel Reinhardt/dpa/Symbolfoto
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