In der Silvesternacht sind gefährliche Gegenstände am Bahnhof in Bielefeld verboten.
Der Bahnhof ist einer von 16 in NRW, für den zum Jahreswechsel dieses spezielle Verbot ausgesprochen wurde.
Gefahren minimieren
Die von der Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen erlassene Allgemeinverfügung ziele darauf ab, die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen, insbesondere an Bahnhöfen, zu gewährleisten und potenzielle Gefahren präventiv zu minimieren.
Messer und Pistolen verboten
Der Geltungsbereich umfasst den Gebäudekomplex des jeweiligen Bahnhofs inklusive der Gleisanlagen, heißt es von der Bundespolizei.
Das Mitführverbot umfasst gefährliche Gegenstände wie Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen, also beispielsweise Messer, Beile und Pistolen.