Ein Schweizer Offizier, ein georgischer Richter, ein französischer EU-Bürokrat – Privatpersonen, die von Staaten und Institutionen wie den USA oder der EU mit Sanktionen belegt wurden.

Nicht für Verbrechen, sondern für Meinungen oder die Ausübung eines Berufs.

Neu ist das Vorgehen nicht. Seit Jahren treffen Bannstrahlen nicht nur Staaten oder Organisationen, sondern auch Einzelne.

Neu ist etwas anderes: Es trifft nicht Mafia-Paten oder Milliardäre, die das oft weglächeln können. Und die Fälle werden publik, erhalten ein Gesicht.

Bleibt die Frage, was man mit dieser Massnahme, die an die mittelalterliche Pein der Vogelfreiheit anschliesst, bezweckt.

Nutzen tut sie nicht, wie die Geschichte der stumpfen Waffe Sanktion beweist: Seit 1960 gelten Sanktionen für Kuba. Dort herrscht immer noch dasselbe Regime. Seit 1979 gelten sie für den Iran. Dort herrscht immer noch dasselbe Regime. Mehr als dreissig Jahre lang galten sie für Südafrika, doch die Apartheid wurde von innen abgeschafft, nicht durch Druck von aussen.

Sanktionen, zumal gegen Personen, sind nichts weiter als ein probates Mittel für gesichtslose Bürokraten, ihr Mütchen zu kühlen.