Der Brief, den Albert Littau vergangene Woche vom „Bundeszentralamt für Steuern“ (BZSt) bekam, sieht täuschend echt aus. Links oben steht sein echter Name mit seiner richtigen Anschrift. Darüber prangt das Logo des Bundeszentralamtes, inklusive des typischen Bundesadlers für Bundesbehörden. Sogar ein Aktenzeichen haben die Betrüger dem Schreiben verpasst, natürlich frei erfunden.
Insgesamt 375 Euro soll Littau überweisen, und zwar bis zum darauffolgenden Tag. So erzählt er es in einem Video auf Instagram (externer Link), in dem er vor den Betrügern warnt. Das Bundeszentralamt wirft ihm eine unterlassene Offenlegung von Umsatzzahlen im Geschäftsjahr 2023 vor. Auch dieser Vorwurf existiert tatsächlich und kann ein Ordnungsgeldverfahren nach sich ziehen, wie das Bundesjustizministerium auf seiner Homepage (externer Link) schreibt. Und das „obwohl wir das [die Offenlegung] gemacht haben“, so Littau.
Briefe werden seit ein paar Jahren verschickt
In den vergangenen Jahren haben in mehreren Bundesländern die jeweiligen Landesämter für Finanzen vor dem Betrug mit gefälschten Bescheiden gewarnt. Diese können mit einer Aufforderung zur Steuernachzahlung direkt von den regionalen Finanzämtern kommen. Oder wie im Fall von Littau, vom Bundeszentralamt für Steuern. Das Amt sieht sich mittlerweile genötigt, direkt auf der eigenen Homepage vor den Betrugsversuchen zu warnen.
Das Landeskriminalamt Bayern teilt auf Anfrage mit, dass zu diesen spezifischen Betrugsversuchen keine „belastbaren und validen Zahlen“ erhoben werden. Eine grobe Untersuchung von einschlägigen Mailadressen, also E-Mail-Domains, die bekanntermaßen von Betrügern verwendet werden, hätte für 2025 eine niedrige zweistellige Zahl ergeben. In den meisten Fällen sei es aber beim Versuch geblieben. Die Betrüger würden üblicherweise in ihren Schreiben zwischen 300 und 400 Euro fordern.
Wie Sie Betrugsversuche erkennen
Auch wenn manche Schreiben sehr gut gefälscht sind, gibt es Ungereimtheiten, an denen Sie den Betrug erkennen können. Das fängt schon beim Absender der Briefe an: dem Bundeszentralamt für Steuern. Bei entsprechender Aufforderung zur Nachzahlung ist ausschließlich das regionale Finanzamt zuständig, wie der „Bund der Steuerzahler“ auf seiner Homepage (externer Link) schreibt.
Ein weiteres Anzeichen kann beispielsweise sein, dass der Adressat in der Anrede nicht namentlich, sondern nur mit „Sehr geehrte Steuerzahlerin und sehr geehrter Steuerzahler“ angesprochen wird. Das Bundeszentralamt kennt die Namen und entsprechenden Steuer-IDs und wird diese für die Kommunikation verwenden.
IBAN genau anschauen
Ein Blick auf die IBAN kann ebenfalls hilfreich sein: Deutsche Konten beginnen immer mit der Länderkennung „DE“. Andere Kürzel, etwa „ES“ für Spanien, kommen nicht vor, da deutsche Behörden keine Auslandskonten führen.
In den Briefen werden die Empfänger mit den kurzen Fristen von ein bis zwei Tagen für die Überweisung unter Druck gesetzt. Auch das ist ein Hinweis für Betrug: Finanzämter geben meistens eine Frist von mindestens einem Monat. Zudem wird auch nicht direkt mit einer Pfändung gedroht. Stattdessen liegt meist eine ausführliche Rechtsbehelfsbelehrung dem Brief bei. Wer Zweifel an der Echtheit des Schreibens hat, sollte einfach direkt beim zuständigen Finanzamt nachfragen.