Der Fall des in Moskau angeklagten Bildhauers und Karnevalskünstlers Jacques Tilly ist ein Einzelfall. Das Außenministerium habe ihm mitgeteilt, dass man keinen vergleichbaren Fall kenne, so Tilly am Freitag im Gespräch mit unserer Redaktion. Die Verhandlung gegen den Düsseldorfer ist für Dienstag, 30. Dezember, um 9.30 Uhr (7.30 Uhr unserer Zeit) angesetzt. Dies teilte das Gericht in Moskau mit. Demnach muss sich Tilly, der für den Düsseldorfer Rosenmontagszug zahlreiche Putin-kritische Mottowagen entworfen und gebaut hat, wegen Verunglimpfung der russischen Armee verantworten. Nach russischem Gesetz droht dafür eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu zehn Jahren.