Die verpflichtende digitale Übermittlung von Steuerbescheiden wird um ein Jahr auf 2027 verschoben. Unternehmen erhalten mehr Zeit für die Anpassung ihrer Prozesse.
Die Pflicht zur digitalen Bekanntgabe von Steuerbescheiden kommt später als geplant. Ein Gesetzesbeschluss in letzter Minute verschiebt den Start der umfassenden Digitalisierung auf 2027 und verschafft Unternehmen eine Atempause.
Überraschende Kehrtwende kurz vor Jahreswechsel
Eigentlich sollte ab dem 1. Januar 2026 Schluss sein mit Papier: Steuerbescheide sollten für alle, die ihre Erklärungen elektronisch einreichen, nur noch digital zugestellt werden. Doch der Bundesrat stoppte den Countdown kurz vor dem Ziel. Am 19. Dezember 2025 billigte er das Mindeststeueranpassungsgesetz, das auch eine entscheidende Änderung der Abgabenordnung enthält. Damit wird die Anwendung des neuen § 122a AO um ein ganzes Jahr verschoben.
Für viele Steuerberater und Wirtschaftsverbände kommt diese Verschiebung wie gerufen. Sie hatten wiederholt vor technischen und praktischen Hürden gewarnt. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßte die Entscheidung als „notwendige Atempause“ für Finanzverwaltung und Software-Anbieter. Schließlich muss die Infrastruktur für Millionen digitaler Bescheide erst stabil laufen.
Besonders relevant ist die Verschiebung für das Vorsteuervergütungsverfahren, über das auch ausländische Unternehmen deutsche Mehrwertsteuer zurückfordern können. Bisher erfolgt die digitale Zustellung von Bescheiden über das BZSt-Online-Portal (BOP) nur auf ausdrücklichen Wunsch des Antragstellers.
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Eigentlich sollte ab 2026 das Gegenteil gelten: ein „Opt-out“-Modell. Bescheide wären automatisch vier Tage nach Bereitstellung im Portal als zugestellt gegolten – es sei denn, der Steuerpflichtige hätte aktiv widersprochen und Papierpost angefordert. Dieses Modell ist nun vom Tisch, zumindest für 2026.
Für das kommende Jahr gilt deshalb:
* Die digitale Bescheidbekanntgabe erfordert weiterhin die ausdrückliche Einwilligung des Antragstellers.
* Unternehmen ohne digitale Zustimmung erhalten Bescheide weiterhin per Post.
* Firmen und ihre Bevollmächtigten gewinnen zwölf Monate Zeit, um ihre Workflows und Dokumentenmanagementsysteme (DMS) anzupassen.
Technik: Ein Schritt vor, ein Schritt zurück
Während die digitale Zustellung pausiert, schreitet die digitale Einreichung von Unterlagen voran. Ein BMF-Schreiben vom März 2025 bestätigte, dass Belege wie Rechnungen auch auf Speichermedienen oder über das BOP eingereicht werden können.
Steuerberater müssen also genau unterscheiden: Die Einreichung der Anträge ist bereits digital möglich und bleibt es. Nur die verbindliche Zustellung des Bescheids selbst – der den Fristenlauf für Einspüche startet – wird jetzt später verpflichtend.
Handlungsempfehlungen für internationale Unternehmen
Was bedeutet das konkret für Firmen, die in Deutschland Vorsteuer zurückfordern?
* Einstellungen prüfen: Wer bereits heute digitale Bescheide für schneller hält, sollte in seinem BOP- oder ELSTER-Konto aktiv die Einwilligung erteilen.
* Fristen im Blick behalten: Da 2026 für Nicht-Nutzer die „Drei-Tage-Fiktion“ des Postzustellscheins gilt, beginnen Einspruchsfristen weiter wie gewohnt – es sei denn, man hat der Digitalvariante freiwillig zugestimmt.
* Software vorbereiten: Das gewonnene Jahr sollte genutzt werden, um Schnittstellen der Buchhaltungssoftware für den verbindlichen Start 2027 fit zu machen.
Die Richtung ist klar, nur das Tempo ändert sich. Das Bundesfinanzministerium wird voraussichtlich Anfang 2026 weitere Hinweise zur Übergangsregelung veröffentlichen. Bis zum 1. Januar 2027 bleibt die hybride Phase aus freiwilliger Digital- und traditioneller Papierzustellung erhalten. Sie soll rechtliche Unsicherheiten in der Übergangsphase vermeiden.
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