Der Jahreswechsel steht bevor. Für die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und OSD bedeutet das: Vorbereiten auf den Ausnahmezustand. Erwartet werden wieder Tausende Besucher, von denen viele auch aus umliegenden Städten nach Düsseldorf anreisen, um insbesondere in der Altstadt, am Burgplatz und am Rheinufer zu feiern.
So lief die vergangene Silvesternacht
Doch werden die Vorbereitungen nach den Erfahrungen der vergangenen Silvesternacht, die in der ganzen Stadt ziemlich unruhig verlief, in diesem Jahr leicht angepasst. So hatte allein die Feuerwehr von Silvesterabend 2024 bis zum frühen Neujahrsmorgen 222 Einsätze (Vorjahr: 205) verzeichnet, in denen ein Rettungswagen angefordert worden war, 39-Mal unterstütze zusätzlich ein Notarzt die Rettungskräfte (Vorjahr: 55). Zu Brandeinsätzen musste die Feuerwehr 147 Mal (Vorjahr: 112) im gesamten Stadtgebiet ausrücken.
Ergänzt wird diese „Strategische Fahndung“ in Bilk, Eller und Wersten zudem um eine mobile Videoüberwachung in Hassels. Hierzu wurden zwei Kameratürme aus dem Landesbestand der Polizei NRW ausgeliehen, die an der Potsdamer Straße und an der Fürstenberger Straße aufgestellt werden. Das sei eine Konsequenz, die man aus den Ereignissen der vergangenen Silvesternacht gezogen habe.
Wo und wann das Böllerverbot gilt
Etwas, was sich schon seit dem Jahreswechsel 2016/2017 und den damals zahlreichen, durch Feuerwerkskörper verletzten Menschen (28) durchgesetzt hat: Das Verbot zum Mitführen und Abbrennen von Böllern in Teilen der Altstadt ist sinnvoll und wird daher auch in diesem Jahr durchgesetzt. Die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt gilt von Mittwoch, 31. Dezember (20 Uhr) bis Donnerstag, 1. Januar (6 Uhr).
Die Verbotszone umfasst die Altstadt-Gassen zwischen Ratinger Straße, Heinrich-Heine-Allee und Flinger Straße, den Bereich Alter Hafen, die Plätze um die Rheinkniebrücke herum sowie das gesamte Rheinufer zwischen Landtag und Lambertuskirche. Betroffen sind davon in den jeweiligen Bereichen auch Bewohner und deren Gäste. Unter das Verbot fallen Feuerwerkskörper der Kategorie F2, also Silvesterfeuerwerk für Erwachsene, wie Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien. Erlaubt bleibt Jugendfeuerwerk, wie Wunderkerzen und Bodenfeuerwirbel. Auf Einlasskontrollstellen, wie sie etwa zur Durchsetzung des Glasflaschenverbots an Karneval eingerichtet werden, wird aber weiterhin verzichtet.
Teilweise wurde dennoch geböllert
In der vergangenen Silvesternacht führte das Verbot dazu, dass insgesamt 2539 Feuerwerkskörper sichergestellt und vernichtet wurden – doppelt so viele wie noch im Jahr davor (1257). Die Polizei hatte dafür in der Altstadt personell aufgestockt, mehrere Hundert Beamte waren im Einsatz. Dazu wurde das Geschehen über 14 fest installierte Überwachungskameras beobachtet. Eine Maßnahme, die auch in diesem Jahr wieder zum Einsatz kommt. Unterstützt werden die Polizisten dabei von Mitarbeitern des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) der Stadt, die zur diesjährigen Silvesternacht laut einer Sprecherin „mit angemessenem Kräfteeinsatz Präsenz zeigen“ will.
Ganz durchgesetzt werden konnte das Verbot aber dennoch nicht, wie Szenen vor Ort zeigten. So wurde trotz der eng beieinander stehenden Menschenmengen am Rheinufer zum Teil noch massiv geböllert. Doch kamen dabei immerhin deutlich weniger Menschen zu Schaden, als noch bei vergangenen Jahreswechseln. „Die Zahl der rettungsdienstlich erfassten Verletzten nur durch Feuerwerkskörper lag im gesamten Stadtgebiet bei vier Personen – das ist eine Zahl, die in früheren Jahren bereits allein am Burgplatz erreicht wurde“, sagt die Stadtsprecherin.
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