An Silvester und Neujahr ist es am Düsseldorfer Hauptbahnhof wieder verboten, gefährliche Gegenstände mit sich zu führen. Die Bundespolizei hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Der Geltungsbereich umfasst die Gebäude des Bahnhofs inklusive der Gleisanlagen.

Die Bundespolizei wird in dieser Zeit verstärkt Kontrollen im Bahnhof durchführen. Reisende sollten sich darauf einstellen, dass vermehrt Gepäckstücke und Taschen auf das Mitführen gefährlicher Gegenstände überprüft werden.

Verstöße gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot, Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden. Verstöße gegen das Waffengesetz können eine Ordnungswidrigkeit oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das Mitführverbot umfasst gefährliche Gegenstände wie Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (Messer, Beile und Pistolen), sowie Luftdruck- und CO₂-Waffen und alle weiteren Objekte, die potenziell zur Herbeiführung erheblicher Verletzungen geeignet sind.

Das Verbot gilt neben Düsseldorf auch in folgenden NRW-Hauptbahnhöfen: Dortmund, Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Hagen, Münster, Bielefeld, Hamm, Düsseldorf, Duisburg, Mönchengladbach, Wuppertal, Oberhausen, Köln sowie Bonn.