Hamburgs SPD und Grüne wollen die Prüfung eines AfD‑Verbotsverfahrens anstoßen – sollte das Verwaltungsgericht Köln die Klage der AfD gegen deren Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ abweisen. Die Koalition schärft damit ihre bisherige Linie.

Seit das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hat und die Partei dagegen vor Gericht gezogen ist, wartet die Politik auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Hamburgs rot‑grüne Koalition legt sich nun fest: Sollte das Gericht die Einstufung bestätigen, wollen SPD und Grüne eine Bund‑Länder‑Arbeitsgruppe anstoßen, die die Erfolgsaussichten eines AfD‑Verbotsverfahrens prüft.

Mit diesem Schritt würde Hamburg zu den Bundesländern gehören, die aktiv auf ein mögliches Verbotsverfahren hinarbeiten. Am 14. Januar soll die Bürgerschaft darüber abstimmen, ob der Senat mit weiteren Schritten beauftragt wird. Im Antrag der Regierungsfraktionen heißt es, die AfD stelle „mit ihrer Programmatik, ihrem Auftreten und dem Handeln“ zentraler Funktionsträger eine „wachsende Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands dar“.

Mit dem Vorstoß schärfen SPD und Grüne ihre bisherige Linie: Beide Parteien hatten in Hamburg in den vergangenen Jahren zwar immer wieder vor der Radikalisierung der AfD gewarnt, aber zugleich auf die politischen Risiken eines Verbotsverfahrens verwiesen. Nun betonen sie, sei es notwendig, alle Rechtsmittel „sorgfältig, aber entschlossen“ in den Blick zu nehmen. Als Grund führen sie die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch mehrere Verfassungsschutzämter an.

Hamburgs AfD gehört nicht zu diesen Landesverbänden, aber in mehreren Bundesländern gelten die Landesverbände der Partei als rechtsextrem. Die Bundespartei soll diese Einstufung nach aktueller Bewertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ebenfalls erfüllen – auch wenn die Einstufung wegen des laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln derzeit ausgesetzt ist.

Mehrere Szenarien möglich

Zentraler Punkt des rot-grünen Antrags ist die Forderung nach der Bund‑Länder‑Arbeitsgruppe. Sie soll eingesetzt werden, sobald das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag der AfD gegen die Einstufung ablehnt. Diese Arbeitsgruppe hätte den Auftrag, alle relevanten Erkenntnisse zu sammeln und zu prüfen, „ob diese die Voraussetzungen für ein erfolgversprechendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erfüllt“. In Betracht kämen demnach etwa ein vollständiges Parteiverbot, Teilverbote einzelner Landesverbände sowie der Ausschluss der AfD aus der staatlichen Parteienfinanzierung.

SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf nennt die vorliegenden Erkenntnisse eindeutig: „Die AfD hat wiederholt gezeigt, dass sie keine Partei ist, die fest auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht.“ Die Partei sei „tief von Rechtsextremen durchdrungen“, wie die Verfassungsschutzberichte belegen würden. Angesichts der historischen Verantwortung Deutschlands sei es geboten, alle möglichen Mittel zu prüfen – bis hin zu einem Parteiverbotsverfahren. Klar sei aber, so Kienscherf, dass ein solches Verfahren „nicht die politische Auseinandersetzung ersetzt“. Extremistischen Positionen müsse weiterhin inhaltlich widersprochen werden.

Auch die Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Sina Imhof, begründet das Vorgehen mit der Radikalisierung der Partei: „Die AfD ist keine normale Partei, sondern eine wachsende Bedrohung für unsere Demokratie. Wo es nicht bei Provokation bleibt, sondern die Menschenwürde systematisch verletzt und die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv angegriffen wird, muss die wehrhafte Demokratie handeln.“ Ein Verbotsverfahren sei eines der schärfsten staatlichen Instrumente und dürfe nur auf Grundlage „einer lückenlosen, rechtssicheren und sorgfältigen Prüfung“ zum Einsatz kommen. Zugleich warnt Imhof davor, der AfD argumentative Angriffsflächen zu bieten: Man müsse „klug und umsichtig vorgehen, um der AfD keine weitere Möglichkeit zu geben, sich fälschlicherweise als Opfer zu stilisieren“.

Der Antrag weist ausdrücklich auf die Risiken eines Verbotsverfahrens hin, darunter eine mögliche weitere Polarisierung oder kommunikative Vorteile für die AfD. Dennoch kommt die Koalition zu der Bewertung, dass ein Abwarten ebenso Risiken berge. Ohne Prüfung der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten könne die „demokratische Grundordnung erfolgreich angegriffen und beseitigt werden“.

Mit dem Vorstoß positioniert sich Hamburg innerhalb der bundesweiten Debatte klar als Antreiber eines abgestimmten Vorgehens. Ob andere Länder der Linie folgen, bleibt offen.

juve