Die Stadt hat auch in diesem Jahr das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik an Silvester eingeschränkt. Neu ist, dass erstmals rund um den Tierpark Hellabrunn eine Sperrzone eingerichtet ist – diese soll dem Schutz der Tiere dienen, für die der Lärm und die nächtlichen Lichtblitze großen Stress bedeuten.

In der Innenstadt gibt es wie in den vergangenen Jahren zwei Verbotszonen – zum einen den Bereich innerhalb des Mittleren Rings, dort sind Böller verboten, also „pyrotechnische Artikel mit ausschließlicher Knallwirkung“, Raketen, Batterien und Fontänen sind dort hingegen erlaubt.

In der Altstadt sind auch diese untersagt. Der Sperrbereich umfasst hier den Stachus, Neuhauser und Kaufingerstraße, den Marienplatz bis zum Tal, außerdem Diener-, Wein- und Rosenstraße. Zudem gehört der komplette Viktualienmarkt zur Verbotszone. Erlaubt sind Knallerbsen und Wunderkerzen. Die Verbote in der Innenstadt gelten von 31. Dezember, 21 Uhr, bis 1. Januar, 2 Uhr, und sind von der Stadt in mehreren Allgemeinverfügungen festgelegt.

Am Tierpark gilt absurderweise fast ganzjährig ein Böllerverbot – nämlich vom 2. Januar bis zum 30. Dezember eines jeden Jahres. Ausgerechnet die lärmträchtigen Tage jedoch, Silvester und Neujahr, waren bisher von diesem Verbot ausgenommen. Das ist in diesem Jahr anders – rund um den Tierpark ist in einer 150 Meter breiten „Schutzzone“ Pyrotechnik komplett verboten, und zwar an beiden Tagen von 0 bis 24 Uhr. Tierparkdirektor Rasem Baban meint dazu: „Es ist ein wichtiges und verantwortungsvolles Zeichen für den Schutz unseres wertvollen Tierbestands, reduziert etwaige Gefährdungsrisiken unserer tierischen Bewohner und unterstützt somit unsere Aufgaben hinsichtlich Tierwohl und Artenschutz.“

Mit deutlichem Bedauern schreibt die Stadt in ihrer Mitteilung, dass es keine gesetzliche Grundlage für ein generelles Feuerwerksverbot in der gesamten Stadt gebe. Sie „appelliert deshalb an die Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll mit privatem Feuerwerk umzugehen“.

Im Englischen Garten sind Feuerwerke zwar grundsätzlich nicht verboten. Die Schlösser- und Seenverwaltung bittet die Bürger trotzdem, vor allem am Chinesischen Turm und am Japanischen Teehaus wegen der Brandgefahr keine Pyrotechnik abzubrennen. Die Höfe der Residenz und der Nymphenburger Schlosspark bleiben geschlossen, in Nymphenburg werden außerdem weitere Teile der Anlage abgesperrt.