Der französische Ford muss fort! Und zwar zeitnah, so viel ist sicher, sagt Uwe Eßelborn, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Kleve. Er nimmt damit Stellung zu einem Auto, das schon seit mehreren Wochen auf einer Sperrfläche direkt an der Autobahnauffahrt Goch/Kleve der A57 steht.
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Der silberne Pkw behindert zwar nicht den fließenden Verkehr, steht jedoch in einem Bereich, den die Grenzschützer üblicherweise nutzen, wenn sie ein aus den Niederlanden kommendes Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen wollen. Genau dies sei auch mit dem Wagen geschehen, der bereits seit Ende November dort stehe, erklärt Eßelborn weiter.
Fehlender Versicherungsschutz
Bei einer Kontrolle der Bundespolizei war festgestellt worden, dass das Auto über keinen Versicherungsschutz verfügt. Daraufhin wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt.
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Der Halter in Frankreich sei darüber informiert und aufgefordert worden, sein Fahrzeug von der Sperrfläche an der Autobahn in Goch zu entfernen. Dem ist der Fahrzeughalter aber offensichtlich nicht nachgekommen, weshalb der Ford nun in Kürze abgeschleppt werden soll.
Knackpunkt sind die Abschleppkosten
Laut Bundespolizei stellt sich jetzt nur noch die Frage: „Wer kommt für die Abschleppkosten auf?“ Sobald geklärt ist, ob das Ordnungsamt der Stadt Goch, der Stadt Kleve oder eine andere Behörde für das abgestellte Fahrzeug zuständig ist, kann ein Abschleppunternehmer beauftragt werden.
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„Einfach reinsetzen und damit wegfahren – und sei es nur einige hundert Meter zu einem naheliegenden Park-and-Ride-Parkplatz – das geht leider nicht“, fügt Uwe Eßelborn hinzu. Er ist sich jedoch sicher, dass das Auto „kurzfristig“ von dort entfernt wird.