Der israelische Präsident Izchak Herzog hat der ‌Behauptung von US-Präsident Donald Trump widersprochen, wonach eine Begnadigung des israelischen Regierungschefs Benjamin Netanjahu so gut wie sicher sei. Herzogs Büro wies Trumps Darstellung unmittelbar zurück. 

Der israelische Präsident habe
seit Einreichung des Begnadigungsgesuchs Netanjahus vor
einigen Wochen keine Gespräche mit Trump geführt, hieß es. Damals
habe man mit einem Vertreter Trumps gesprochen. Dabei sei
erläutert ​worden, dass jede Entscheidung in Übereinstimmung mit
den etablierten Verfahren getroffen werde.

Trump nennt Netanjahu „Held“

Kurz zuvor hatte Trump bei einem Treffen mit Netanjahu
in ⁠Florida gesagt, dieser sei „ein Kriegspremier ​und ein Held“.
„Wie kann man da keine Begnadigung
aussprechen?“, sagte Trump und fügte hinzu, er habe mit dem israelischen Präsidenten ⁠gesprochen. Dieser habe ihm gesagt, eine Begnadigung sei auf dem Weg.

Netanjahu ist der ‍erste amtierende Ministerpräsident Israels, der strafrechtlich angeklagt ist. Seit mehr als fünf
Jahren läuft ein Korruptionsprozess gegen ihn. Er ist wegen Betrugs, Untreue und
Bestechlichkeit angeklagt. Zudem liegt ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs
gegen Netanjahu
wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit
vor.

Kritiker sehen Rechtsstaatlichkeit in Gefahr

Trump hatte Herzog immer wieder dazu aufgefordert,
Netanjahu zu begnadigen
. Er hatte die Anklage gegen Netanjahu als politisch
motiviert und nicht gerechtfertigt bezeichnet. Netanjahu
selbst hatte das Begnadigungsgesuch Ende November ⁠eingereicht
. Darin argumentierte er, die häufigen Gerichtsanhörungen
beeinträchtigten seine Fähigkeit zu regieren, und
eine Begnadigung diene dem nationalen Interesse.

Gegner Netanjahus kritisieren
das Gesuch deutlich ⁠und erklärten, eine Begnadigung
inmitten des Strafprozesses wäre ein Bruch der ⁠Rechtsstaatlichkeit. Nach
israelischem Recht hat der Präsident die Befugnis,
Verurteilte zu begnadigen. ‌Es gibt aber keinen
Präzedenzfall für eine ​Begnadigung während eines
laufenden Verfahrens. 

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