1. wa.de
  2. Verbraucher

DruckenTeilen

Es kann geschehen, dass beim Einkauf an der Kasse ein anderer Preis verlangt wird als ausgewiesen. Besonders am Wochenbeginn ist die Gefahr dafür hoch.

Hamm – Das Warten an der Ladenkasse ist geschafft, nun lässt sich mit einem letzten Blick auf das Kassenband nochmals vergewissern, nichts vergessen zu haben. Jetzt nur noch bezahlen und mit dem Einkauf ist ein weiterer Punkt auf der täglichen To-do-Liste abgehakt. Aber war’s das wirklich schon? Auch wenn Kassierer seit der 2020 eingeführten Bonpflicht angehalten sind, bei jedem Verkauf einen Beleg auszustellen, nehmen viele Verbraucher diesen nicht an.

Es kann vorkommen, dass beim Einkauf an der Kasse ein anderer Preis berechnet wird als ausgewiesen. Besonders am Wochenbeginn ist die Gefahr dafür groß.Ein Kassenbon vor einem gefüllten Einkaufswagen © IMAGO / Sven Simon

Das müssen sie auch nicht, denn die Bonpflicht bezieht sich nur auf das Ausstellen von Kassenbons und nicht auf die Annahme. Dennoch ist es ratsam, sich den Bon geben, und nicht gleich in irgendeiner Tasche oder im nächsten Mülleimer verschwinden zu lassen – denn ihn genauer zu prüfen, empfiehlt sich vor allem Montagsfrüh.

Supermarkt-Bon lieber mitnehmen: Dieser Preisfehler beim Einkauf tritt besonders oft zu Wochenbeginn auf

Beim Einkauf verlassen sich viele Verbraucher darauf, dass alle Produkte an der Kasse auch korrekt erfasst wurden. Das aber sollte nicht einfach vorausgesetzt werden, auch wenn es bequem sein mag: Denn natürlich können sich auch dabei Fehler eingeschlichen haben, die Kunden im schlimmsten Fall sogar Geld kosten. 

Ein Fehler beim Einkauf ist vor allem zum Wochenbeginn ein gängiges Problem: Rabatt-Aktionen auf bestimmte Produkte sind dann zwar schon in Prospekten ersichtlich, können im Geschäft aber durchaus noch anders bepreist sein. Oder aber, das Preisschild ist schon mit dem reduzierten Betrag versehen, doch im Kassensystem ist das noch nicht erfasst. Wer das auf dem Kassenzettel nicht nochmal nachprüft, zahlt womöglich mehr als gedacht.

Das sind die größten Supermärkte, Discounter und Drogerien DeutschlandsRewe, dm und Aldi FilialeFotostrecke ansehenWas gilt im Supermarkt? Juristisch ist der Preis an der Kasse relevant – nicht der auf dem Preisschild 

Wer dachte, der im Geschäft ausgewiesene Preis für Produkte ist der rechtlich relevante, der liegt falsch: Auch wenn am Regal ein reduzierter Preis angegeben ist, gilt juristisch der an der Kasse angegebene Preis, wie die Verbraucherzentrale informiert. Denn der Kauf findet rechtlich gesehen an der Kasse statt – dort geschieht auch erst die Vereinbarung über den Preis. Die Angaben im Supermarkt dagegen sind nicht verbindlich.

Einen Anspruch auf den angegebenen Preis haben Kunden laut Stiftung Warentest nicht. In einem guten Supermarkt können Sie die eingescannten Preise deshalb gut prüfen – etwa, wenn sie auf dem Display an der Kasse erscheinen. Lässt sich der Preis an der Kasse nicht prüfen, sollte das spätestens nach dem Bezahlen und noch im Geschäft durch Blick auf den Kassenzettel getan werden.

Falschen Preis beim Einkaufen gezahlt – häufig geschieht das aus den folgenden Gründen

Dass der Einkauf an der Kasse teurer wird als ursprünglich gedacht, kann jedoch noch eine Reihe weiterer Gründe haben: Hier sind die bekanntesten Fehler: 

  • Ein Artikel wird versehentlich doppelt gescannt
  • Pfandbons werden nicht korrekt erfasst
  • Für Artikel wird eine falsche Mengenangabe eingegeben

Wenn sich an der Kasse ein anderer Preis herausstellt, empfiehlt die Verbraucherzentrale, dies direkt anzusprechen. Dann nämlich kann ganz einfach auf den Einkauf der anders ausgepreisten Produkte verzichtet werden, statt sie im Nachgang reklamieren zu müssen. (Quellen: Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest) (fh)