Die Verordnung bringt Klarheit in die Begriffe „Hersteller“ und „Erzeuger“, die im regulatorischen Kontext unterschiedlich definiert sind:

Erzeuger bezieht sich auf die Produzenten der Verpackungen selbst.

Dagegen wird ein Unternehmen zum Hersteller, indem es Verpackungen in Verkehr bringt, unabhängig davon, ob diese im eigenen Land oder international hergestellt werden. Beispiel: Ein Joghurthersteller, der Becher in China produzieren lässt und in der EU vertreibt.

Der Begriff Hersteller umfasst die erweiterte Herstellerverantwortung und bezieht sich insbesondere auf den zweiten Lebensabschnitt der Verpackungen nach deren Inverkehrbringen in einem Mitgliedstaat. Dies schließt die Entsorgung und das Recycling ein, die durch die Hersteller organisiert werden müssen.