Seit Jahren verbreiten Nutzer sozialer Netzwerke die Behauptung, Asylsuchende würden in Deutschland bevorzugt behandelt. In einem aktuellen Facebook-Beitrag heißt es etwa, Ukrainer und sonstige Flüchtlinge zahlten nichts ins deutsche Gesundheitssystem ein, erhielten aber angeblich Leistungen „wie Privatpatienten“.
Bewertung
Asylsuchende sind weder privat versichert noch erhalten sie eine medizinische Versorgung, die mit der von Privatpatienten vergleichbar wäre.
Fakten
Die Deutsche Presse-Agentur überprüft Behauptungen wie diese bereits seit Jahren. Sie waren damals falsch – und bleiben es auch heute.
Aufenthaltsstatus von Ukraine-Flüchtlingen
Viele Menschen aus der Ukraine haben in Deutschland wegen des russischen Angriffskrieges auf ihr Land einen Aufenthaltstitel nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes erhalten. Sie mussten lange Zeit keinen Asylantrag stellen – anders als Geflüchtete aus anderen Ländern.
Wer allerdings nach dem 1. April 2025 aus der Ukraine nach Deutschland gekommen und hilfebedürftig ist, soll künftig kein Bürgergeld mehr erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, dem Bundestag und Bundesrat für ein Inkrafttreten noch zustimmen müssen. Stattdessen sollen diese Menschen als Asylsuchende gelten und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.
Gesundheitsversorgung für Ukrainer
Personen aus der Ukraine, die in Deutschland leben und Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, sind gesetzlich krankenversichert, nicht privat. Die Leistungen für sie entsprechen derzeit denen der anderen gesetzlich Versicherten.
Geflüchtete Ukrainer, die nicht hilfebedürftig sind und keine Sozialleistungen beziehen, weil sie etwa arbeiten und somit Einkommen haben oder über finanzielle Reserven verfügen, können freiwillig Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden.
Gesundheitsversorgung für Asylsuchende
Asylsuchende in Deutschland sind weder privat noch gesetzlich krankenversichert. Das Asylbewerberleistungsgesetz sichert ihnen eine staatlich finanzierte, medizinische Basisversorgung zu, insbesondere die Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzen sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt. In Einzelfällen können weitergehende Leistungen gewährt werden, etwa Psychotherapie – stets im Einzelfall und nach Prüfung.
Bis Februar 2024 galt: Wer 18 Monate in Deutschland lebte, konnte eine medizinische Versorgung erhalten, die der gesetzlichen Krankenversicherung ähnelt, ihr aber nicht entspricht. Durch eine Gesetzesänderung wurde diese Frist auf 36 Monate verlängert. Erst nach Ablauf dieser Frist haben Asylsuchende grundsätzlich Anspruch auf eine Versorgung auf dem Niveau der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Transparenzhinweis
Das Projekt „Augsburg checkt‘s“ erfolgt in gemeinsamer Zusammenarbeit der Stadt Augsburg, den Stadtwerken Augsburg, der Augsburger Allgemeinen und der Deutschen Presseagentur. Stadt und Stadtwerke stellen Gebäude, Liegenschaften sowie Fahrzeuge für die Initiative zur Verfügung. Auf Inhalte haben sie keinen Einfluss. Die Faktenchecks wurden von der Deutschen Presseagentur recherchiert und werden über die Augsburger Allgemeine publiziert.
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