Zweiter Angeklagter geht in Revision
BGH prüft Urteile zur Messerattacke in Schwäbisch Gmünd
Die Revision im Fall der Schwäbisch Gmünder Messerattacke bringt neue Ungewissheit. Der Hauptangeklagte und ein weiterer Verurteilter haben Rechtsmittel eingelegt. Was bedeutet das für den weiteren Verlauf?
Schwäbisch Gmünd. Das Urteil nach der lebensgefährlichen Messerattacke in der Schwäbisch Gmünder Hospitalgasse ist weiterhin nicht rechtskräftig. Nachdem bereits einer der Beteiligten Rechtsmittel eingelegt hatte, ist nun auch der 27-jährige Hauptangeklagte in Revision gegangen. Wie das Landgericht Ellwangen mitteilte, muss sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall befassen, der am 17. Mai die Innenstadt erschütterte.
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Lebensgefährliche Verletzungen
Der Haupttäter war zuvor wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann einen Streit vor einer Bar eskalieren ließ und seinen Kontrahenten mit einem Messer lebensgefährlich verletzte. Da der Angeklagte keine Hilfe rief, obwohl das Opfer ohne schnelle medizinische Versorgung verstorben wäre, werteten die Richter die Tat nicht als Rücktritt vom Versuch des Totschlags.
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Neben dem Haupttäter hofft auch der zweite Verurteilte auf eine Aufhebung des Urteils. Der zum Tatzeitpunkt 21-Jährige war zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, weil er einen Schlichter mit einem abgebrochenen Flaschenhals attackiert hatte. Ein dritter Angeklagter war bereits im Prozess mangels Beweisen freigesprochen worden.
Im nun folgenden Revisionsverfahren wird der Fall nicht noch einmal neu aufgerollt oder mit Zeugen verhandelt. Der Bundesgerichtshof prüft stattdessen ausschließlich, ob das Landgericht Ellwangen formale Fehler begangen oder das Recht falsch angewendet hat. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleiben die beiden Verurteilten weiterhin in Haft.
RZ