Wer mit einem niedrigen Einkommen leben muss und nach einer Wohnung sucht, dürfte bei dieser Nachricht aufhorchen: Die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein (WBS) in Dresden steigen. Zugleich soll der Schein künftig bequem online beantragt werden können.

Die Schwellen steigen um bis zu 22,1 Prozent, teilte die Stadt Dresden mit. So können künftig mehr Menschen eine geförderte Wohnung bekommen. Bei Alleinlebenden gilt eine Grenze von bis zu 20.520 Euro im Jahr, für Zwei-Personen-Haushalte sind es knapp 31.000 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person werden 7.011 Euro angerechnet, für jedes Kind zusätzlich 855 Euro.

Die Stadt reagiert damit auf steigende Mieten und hohe Lebenshaltungskosten. Das Sozialamt stellte bis Jahresende 2025 rund 5.000 Wohnberechtigungsscheine aus – 2024 waren es knapp 300 weniger. In der sächsischen Landeshauptstadt haben etwa 85.000 Haushalte Anspruch auf einen WBS.

Künftig Online-Antrag möglich

Der WBS muss bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Damit die Hemmschwelle sinkt und Zeit sowie Wege gespart werden, soll das künftig bequem online möglich sein. Der neue Online-Antragsassistent wird auf www.dresden.de/wohnberechtigungsschein freigeschaltet. Er führt Schritt für Schritt durch den Antrag – von der Dateneingabe bis zum digitalen Einreichen. Eine Unterschrift ist nicht mehr nötig.

Der Antrag ist kostenlos. Ein WBS ist ab Ausstellung ein Jahr gültig.

Weitere Informationen:
www.dresden.de/wohnberechtigungsschein