Im Jahr 2022 ist Dom Wright (32) bei der Royal Marine ausgeschieden, danach lebte er in einer Wohngemeinschaft im schottischen Edinburgh – dort zahlte er rund 710 Pfund (etwa 814 Euro). Der britische „Telegraph“ berichtet, dass Wright nicht nur „zum Leben“ arbeiten wolle, daher entschied er sich für ein Leben im Van.
Ab Anfang 2024 baute er einen Ford Transit aus – seit 18 Monaten lebt er jetzt in dem Van, berichtet die Zeitung. Gleichzeitig ist der 32-Jährige selbst Vermieter – seine Mieter will er allerdings nicht herausschmeißen.
Vermieter lebt in Van, statt seine Mieter herauszuschmeißen
Während der Zeit bei der Royal Marine zahlte er nur 40 Pfund (circa 46 Euro) im Monat für die Miete – im Jahr 2020 konnte er 26.000 Pfund (29.833 Euro) für ein Haus im Wert von 105.000 Pfund (120.483 Euro) in Manchester zahlen. Dies vermietete er, so „The Telegraph“.
Als er selbst eine Wohnung brauchte, habe er gezögert, seine Mieter herauszuwerfen. Die Miete sei unter dem Marktpreis, so das Portal. Des Weiteren hätten seine Mieter ihm versichert, dass sie ebenfalls versuchen für eine Anzahlung zu sparen. „Ich hätte die Miete leicht auf 1000 Pfund im Monat erhöhen können, aber es fühlt sich nicht richtig an“, sagt Dom Wright gegenüber dem „Telegraph“.
Mit seinem Leben im Van sei er flexibler, sehe mehrere Orte und kann rund 1000 Pfund (etwa 1147 Euro) im Monat sparen, so schätzt er. Sobald er genug gespart habt, will er seinen Lebensstil ändern.
Vanlife in Deutschland: Das sollten Sie beachten
Wer wie Dom Wright im Van leben und herumfahren möchte, sollte einige Dinge beachten. Kündigt man in Deutschland seine Wohnung und bezieht im Inland keine andere Wohnung, muss man sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abmelden. Andernfalls droht ein Bußgeld bis zu 1000 Euro, berichtet der „ADAC„.
Sollten Sie sich abmelden, bekommen Sie auf Ihrem Personalausweis einen Aufkleber, dass Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben. Damit gehen allerdings auch weitere Änderungen einher, berichtet der „ADAC“ – unter anderem Folgende:
-
Sozialversicherung: Ihre Leistungsansprüche ruhen, sie zahlen nichts in die Rentenkasse ein. Später können Sie eine Weiterführung beantragen.
-
Kindergeld: Sind Sie aus Deutschland abgemeldet, haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld.
-
Steuerpflicht: Auch wenn Sie in Deutschland abgemeldet sind, können Sie „beschränkt steuerpflichtig“ sein.