Pfandflaschen und -dosen liegen, zum Teil kaputt, auf einem Haufen.

AUDIO: Flaschensammler wird Grundsicherung gekürzt (1 Min)

Stand: 03.01.2026 08:57 Uhr

Ein Rentner suchte im Müll nach Pfandflaschen und meldete den Verdienst. Das Grundsicherungsamt Altona behielt anschließend das Pfandgeld. Das berichtet das Hamburger Straßenmagazin „Hinz&Kunzt“.

Es geht um einen Mann in Altona. Im September hatte er knapp 60 Euro mit dem Sammeln von Pfandflaschen verdient. Das hatte er ordnungsgemäß dem Sozialamt angegeben. Der Mann hat eine niedrige Rente und bekommt daher zusätzlich Grundsicherung.

Muss jede Einnahme von der Grundsicherung abgezogen werden?

Sein Pfandgeld wurde ihm von der Grundsicherung abgezogen. Das Bezirksamt bestätigte „Hinz&Kunzt“, dass in Altona auch Einnahmen aus Pfandsammeln „bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt“ und von der Hilfe abgezogen werden. Das Sozialgesetzbuch sehe keine Ausnahmen hierfür vor.

Bundessozialministerium verweist auf Ausnahmeregel

Das Straßenmagazin hat daraufhin beim Bundesozialministerium nachgefragt und folgende Antwort erhalten: Ja – jede Einnahme muss berechnet, also abgezogen werden. Es gibt allerdings Ausnahmen, die auf jeden Fall für Pfandsammeln gelten. Denn Pfand ergebe Kleinstbeträge. Dazu gibt es sogar ein Gerichtsurteil von 2020, damals ging es um Pfandgeld von 100 Euro.

Die Hamburger Sozialbehörde hat sich zu dem Fall des Altonaer Rentners auf Nachfrage von NDR 90,3 bisher noch nicht geäußert.

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 03.01.2026 | 09:00 Uhr